"Bienengefährlich" und "gering toxisch": Land erteilt umstrittenem Insektizid Notfallzulassung
Wer im Register des Bundesamts für Ernährungssicherheit nach dem Wirkstoff Spirotetramat sucht, findet das Insektizid Movento – eingesetzt gegen Läuse, Weiße Fliegen und Milben im Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Hopfenbau. Die EU-Genehmigung für den Wirkstoff lief mit 31. März 2024 aus, seitdem ist Movento in Österreich nicht mehr zugelassen. Im Dezember 2025 beantragte die österreichische Landwirtschaftskammer eine Notfallzulassung und musste dafür in den Bundesländern anfragen, ob Bedarf am Mittel besteht – die Vorarlberger Landesregierung bejahte das. Daher darf Movento dieses Jahr hierzulande nun unter strengen Auflagen zum Einsatz kommen. Die Vorarlberger Grünen kritisieren, die Regierung habe nicht "zwischen landschaftlichen Interessen und dem Risiko für Mensch und Natur abgewogen".
„Notfallinstrument" nennt Jens Blum vom Wiesenhof in Höchst das Pflanzenschutzmittel: „Es kommt nur zum Einsatz, wenn es akute Probleme mit Insekten gibt, damit es keine riesigen Schäden gibt." Andere Insekten gäbe es auf seiner Anlage dennoch. Der Obstbauer beschreibt das Dilemma, dass Konsumenten günstige, optisch perfekte Lebensmittel erwarten – biologisch angebaut. Das sei in der Praxis kaum umsetzbar.
Das Mittel wird über die Blätter aufgenommen und wirkt an der Wurzel gegen dort sitzende Läuse. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES bewertet Movento als „bienengefährlich", „schädlich für bestäubende Insekten" und „giftig für Wasserorganismen". Zum Einsatz darf es nur mit Abstand zu Gewässern und blühenden Unkräutern kommen. Für Menschen sei das Mittel zwar nur gering toxisch, könne aber allergische Hautreaktionen auslösen, die Fruchtbarkeit einschränken und „vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen", heißt es im Pflanzenschutzmittelregister.
Drohender Ernteausfall als Grund für die befristete Zulassung
Harald Rammel von der LK und dem Obst- und Gartenbauverein begründet die Notfallzulassung damit, dass es keinen anderen Wirkstoff mit gleicher Funktion gebe. Bei drohendem Ernteausfall könne der Gesetzgeber den Einsatz eines nicht mehr genehmigten Wirkstoffs „für eine gewisse Zeit" erlauben. Der Landwirt muss die Anwendung dokumentieren und darauf achten, dass "eine gewisse Zeit zwischen der Ausbringung des Mittels und der Ernte" eingehalten werden. Rammel schätzt, dass Movento in Vorarlberg über das Gießwasser zum Einsatz komme – aber „nicht häufig".
Für den Wirkstoff Spirotetramat gelten in Österreich strenge Zulassungsvoraussetzungen, erklärt Elisabeth Helene Koschier vom Institut für Pflanzenschutz der BOKU. "Im Prinzip ist kein Pflanzenschutzmittel, auch kein biologisches, harmlos", sagt Koschier. Wichtig sei, Gewässerschutzmaßnahmen zu beachten und den Einsatz auf Zeiten zu beschränken, in denen Bienen weniger aktiv sind. Als einziges Bundesland sprach sich das Burgenland gegen die Notwendigkeit aus, dort darf es daher nicht verwendet werden.
(VOL.AT/Isabel Lochbühler)