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Burkini sorgt für Badeverbot in Salzburger Hotel

Nach Pool-Verbot: Zwei Frauen klagen gegen Hotel (Symbolbild)
Nach Pool-Verbot: Zwei Frauen klagen gegen Hotel (Symbolbild) ©CANVA
Zwei Frauen aus Oberösterreich durften in einem Salzburger Hotel nicht mit Burkini in den Pool. Nach einem Streit über Hygiene und Diskriminierung befasst sich nun das Landesverwaltungsgericht mit dem Fall.

Streit um Badebekleidung im Pongau

Ein Wellnessaufenthalt im Salzburger Pongau endete für zwei Schwestern aus Oberösterreich vor Gericht. Am 25. Oktober des Vorjahres wollten sie nach ihrer Ankunft in einem Hotel zunächst den Pool nutzen. Doch bereits an der Rezeption kam es zum Konflikt: Als eine der Frauen ankündigte, ihren Burkini holen zu wollen, wurde ihr mitgeteilt, dass diese Badebekleidung im Pool nicht erlaubt sei.

Auch ein anschließendes Telefonat mit der Hotelleitung änderte nichts an der Entscheidung. "Das Hotel hatte ich extra ausgesucht, vor allem wegen des Pools", schilderte eine der Betroffenen laut "Salzburger Nachrichten" vor Gericht.

Hotel verweist auf Hygiene

Die Betreiber des Hotels begründen das Verbot mit hygienischen Bedenken. Stoffe könnten potenziell Bakterien tragen, erklärte die Hotelchefin vor Gericht – auch wenn sie dafür keine konkreten wissenschaftlichen Belege nannte. Besonders in einem Betrieb mit Kurgästen lege man großen Wert auf Sauberkeit.

Eine offizielle Badeordnung mit klaren Regeln zur Kleidung gebe es laut Angaben des Co-Geschäftsführers nicht. Man habe jedoch auch andere Gäste mit längerer Badebekleidung bereits aufgefordert, diese zu wechseln.

Betroffene sehen Diskriminierung

Die beiden Frauen schildern hingegen eine andere Perspektive. Sie sprechen von diskriminierenden Aussagen im Zuge des Vorfalls. Unter anderem sei ihnen gesagt worden: "Hier in Österreich hätten wir uns anzupassen" sowie, sie könnten "in Saudi-Arabien schwimmen gehen".

Eine der Frauen widersprach zudem den hygienischen Argumenten. Ihr Burkini bestehe aus demselben Material wie herkömmliche Badebekleidung. Zudem würden dadurch sogar weniger Haare oder Hautpartikel ins Wasser gelangen.

"Für uns war das ein Schock", sagte sie vor Gericht.

Verfahren in zweiter Instanz

Die Bezirkshauptmannschaft hatte bereits Geldstrafen gegen die Hotelbetreiber verhängt. Dagegen erhob das Hotel Beschwerde, weshalb der Fall nun vor dem Landesverwaltungsgericht verhandelt wird. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Die beiden Frauen verließen das Hotel noch am selben Tag. Die dadurch entstandenen Mehrkosten wurden laut Gericht von der Betreiberin übernommen. Ausschlaggebend sei für sie gewesen, die Situation rasch zu verlassen – sie fühlten sich "maximal entwürdigend und diskriminierend" behandelt.

(VOL.AT)

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