AA

Das ändert sich 2027 beim Barzahlen

EU beschließt neue Bargeld-Regeln.
EU beschließt neue Bargeld-Regeln. ©CANVA
Ab 10. Juli 2027 gilt in weiten Teilen der Europäischen Union eine neue Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr. Unternehmen und Selbstständige dürfen dann keine Beträge über 10.000 Euro mehr in bar annehmen oder leisten. Ziel der Maßnahme ist es, Geldwäsche und Terrorfinanzierung einzudämmen.

Die Vorgabe ist Teil der Verordnung (EU) 2024/1624 und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Strengere Kontrollen ab 3.000 Euro

Zusätzlich zur Obergrenze wird eine weitere Schwelle eingezogen. Bei Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen gewerbliche Verkäufer künftig die Identität des Kunden feststellen und dokumentieren.

Die Pflicht betrifft ausschließlich geschäftliche Transaktionen – also Zahlungen von oder an Unternehmen beziehungsweise Selbstständige.

Private Barzahlungen weiterhin möglich

Nicht betroffen sind Bargeldgeschäfte zwischen Privatpersonen. Wer etwa privat ein Fahrzeug verkauft, darf auch künftig mehr als 10.000 Euro in bar entgegennehmen.

Auch der Besitz, das Abheben oder Einzahlen größerer Bargeldsummen bleibt grundsätzlich erlaubt. Die neue Grenze bezieht sich ausschließlich auf den geschäftlichen Bereich.

Diese EU-Staaten setzen die Regel um

Die Verordnung tritt unter anderem in folgenden Ländern in Kraft: Bulgarien (BG), Spanien (ES), Tschechien (CS), Dänemark (DA), Deutschland (DE), Estland (ET), Griechenland (EL), Irland (EN), Frankreich (FR), Kroatien (HR), Italien (IT), Lettland (LV), Litauen (LT), Ungarn (HU), Malta (MT), Niederlande (NL), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO), Slowakei (SK), Slowenien (SL), Finnland (FI) und Schweden (SV).

Damit ist beispielsweise auch Deutschland betroffen. Dort gibt es bislang keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Ab Mitte 2027 gilt jedoch die EU-weit festgelegte 10.000-Euro-Grenze.

Mitgliedstaaten dürfen strengere Regeln einführen

Die EU legt mit 10.000 Euro einen Höchstwert fest. Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, niedrigere Schwellenwerte einzuführen, sofern dies im öffentlichen Interesse gerechtfertigt ist.

Ob einzelne Staaten diese Option nutzen, bleibt deren nationale Entscheidung.

Und wie ist die Lage in Österreich?

In Österreich gibt es derzeit keine generelle gesetzliche Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Aktuell wird Österreich in manchen Auflistungen der betroffenen Staaten nicht ausdrücklich genannt.

Da es sich jedoch um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nach derzeitigem Stand wäre daher auch Österreich ab 10. Juli 2027 von der 10.000-Euro-Obergrenze im Geschäftsverkehr betroffen.

Konkrete nationale Verschärfungen oder abweichende Sonderregelungen sind derzeit nicht bekannt.

(VOL.AT)

  • ADMIN AT
  • Wirtschaft
  • Das ändert sich 2027 beim Barzahlen