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Die endgültige Liste der steuerbegünstigten Lebensmittel

Mehrwertsteuer-Senkung: Diese Lebensmittel stehen jetzt fix fest.
Mehrwertsteuer-Senkung: Diese Lebensmittel stehen jetzt fix fest. ©APA
Ab 1. Juli 2026 sinkt die Mehrwertsteuer auf eine Auswahl an Lebensmitteln. Nicht alles im Einkaufswagen wird jedoch billiger.

Von der Steuersenkung profitieren insbesondere Milchprodukte, frisches Gemüse und bestimmte Obstsorten. Die Regierung hat dafür eine klare Liste veröffentlicht. Diese umfasst folgende Warengruppen:

Milch, Milchprodukte & Eier

  • Tierische Milch (inklusive laktosefreier, fettreduzierter und haltbarer Varianten)
  • Butter
  • Joghurt
  • Frische Hühnereier

Gemüse (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt)

  • Erdäpfel
  • Paradeiser (Tomaten)
  • Zwiebeln, Knoblauch, Lauch
  • Weißkraut, Karfiol, Kohlrabi
  • Salate
  • Karotten, Rüben, Knollensellerie
  • Gurken
  • Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte
  • Kürbis, Paprika, Spargel, Melanzani
  • Tiefgekühltes Gemüse (z. B. Spinat, Erbsen)

Obst (nur frisch)

  • Äpfel, Birnen, Quitten
  • Steinobst: Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Zwetschken

Getreideprodukte & Backwaren

  • Reis
  • Weizenmehl und Weizengrieß
  • Nudeln ohne Füllung
  • Brot und Gebäck (inklusive glutenfreier Produkte)

Sonstiges

  • Speisesalz

Was nicht unter die Steuererleichterung fällt

Nicht alle als gesund geltenden Lebensmittel werden steuerlich entlastet. Wer gerne mit Leinöl verfeinertes Porridge mit Beeren zum Frühstück isst, zahlt weiterhin den vollen Steuersatz – Haferflocken, Nüsse, Pflanzenöle und Beeren bleiben von der Reform unberührt. Auch tierische Produkte wie Fisch, Fleisch, Wurst und Käse finden sich nicht auf der Liste.

Kurios mutet an, dass Pilze zwar unter denselben EU-Zollcode wie Gemüse fallen, doch Luxusprodukte wie Trüffel, Shiitake und Matsutake werden explizit ausgenommen. Grundlage für die Auswahl ist der sogenannte KN-Code (Kombinierte Nomenklatur), ein europaweit geltendes System zur Wareneinordnung.

Gegenfinanzierung durch neue Abgaben

Die Steuererleichterung soll laut Regierung vollständig gegenfinanziert werden. Geplant sind zwei neue Abgaben:

  • eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik
  • eine Paketabgabe auf Drittstaatspakete, um den stationären Handel zu schützen

Finanzminister Markus Marterbauer betonte, dass die Maßnahme in den Sanierungspfad des Budgets eingebettet sei. Ziel bleibe, das staatliche Defizit bis 2028 unter drei Prozent zu drücken.

Ein Balanceakt zwischen Entlastung und Lenkung

Mit der Maßnahme will die Regierung nicht nur finanziell entlasten, sondern auch ein Lenkungssignal setzen: Gesunde, regionale und möglichst unverarbeitete Lebensmittel werden steuerlich bevorzugt. Kritiker bemängeln jedoch, dass wichtige Produkte des täglichen Bedarfs – etwa Käse oder Linsen – weiterhin voll besteuert werden.

(VOL.AT)

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