Warum 4,9 Prozent Vorarlbergs Bäcker nervös machen
Stapelweise gelbe Bäckerkörbe, übergroße Knetmaschinen und ein süßlich-aromatischer Duft, der von der Nacht noch in der Luft liegt – in Wolfgang Fitz’ Backstube in Wolfurt ist gegen neun Uhr am Morgen Ruhe eingekehrt. Seit 49 Jahren ist er Bäcker, 40 davon selbstständig. Mit 1. April hat er die Backstube seinem Sohn übergeben. Innungsmeister der Vorarlberger Bäcker ist er aber noch und spricht als dieser für eine ganze Branche – denn die hat ein Problem.
Für die Backstube ändert sich einiges, wenn mit 1. Juli die Mehrwertsteuer von zehn auf 4,9 Prozent gesenkt wird. Weil dort Grundnahrungsmittel wie Eier, Butter, Milch, Mehl sowie Obst verarbeitet werden, die auf der Liste der betroffenen Grundnahrungsmittel stehen, müssen Preise neu kalkuliert werden. Das bereitet Fitz Kopfzerbrechen.
"Wenn ein Gebäck ohne Früchte, Eier, Käse oder Honig auskommt, zahlen die Kunden darauf nur 4,9 Prozent Mehrwertsteuer", erklärt der Innungsmeister. "Sobald eine dieser Zutaten drin ist, bleibt die Steuer bei zehn Prozent." Ein weiteres Detail: Enthält das Gebäck mehr als fünf Prozent Fett, greift die Senkung nicht. Plunderteilchen etwa bleiben bei zehn Prozent. Bäcker müssen ihre gesamte Ware einzeln berechnen und neu auspreisen.
Unterschiedliche Verrechnung für dasselbe Butterbrot
Besonders skurril wird es beim Thema Vor-Ort-Konsum: Ein Butterbrot, in der Bäckerei geschmiert und im hauseigenen Café gegessen, wird mit zehn Prozent verrechnet. Dasselbe Brot "to go" kostet nur 4,9 Prozent Mehrwertsteuer – weil es dann nicht als Speise gilt.
Der Innungsmeister versteht die Welt nicht mehr: "Ziel war doch die zielgerechte Senkung der Steuer, die vor allem bei Mindestverdienern ankommt." Die Regierung beschloss am Donnerstag die angekündigte Steuerermäßigung auf Grundnahrungsmittel. Private Haushalte sollen so 100 Euro im Jahr sparen.
Falsche Bepreisung gilt als Steuerhinterziehung
Fitz erzählt von Bäckern, die sich neue Kassasysteme hätten kaufen müssen, um darin die Kommastelle bei 4,9 Prozent verbuchen zu können. Auf diesen Kosten bleiben die Bäcker sitzen. "Wir brauchen die Informationen von der Regierung ungefähr zwei Monate vorher, um die Bepreisung umzustellen. Bislang haben wir noch keine Vorgaben."
Zudem müsse jeder Bäckermeister anhand der Zusammensetzung seiner Backwaren selbst ausrechnen, wie hoch der Steuersatz künftig sein wird, sagt Fitz. Weist er die Mehrwertsteuer nicht richtig aus, ist das ein Finanzvergehen: "Das gilt als Steuerhinterziehung", schüttelt der Innungsmeister den Kopf. Nach einer nicht unüblichen 90-Stunden-Woche mit sieben Arbeitstagen können auch mal Fehler vorkommen, bei denen schnell das Finanzamt in der Tür stehe.
Weitere bürokratische Hürden
Die Mehrwertsteuerreform ist nicht die einzige Baustelle. Jährlich vorgeschrieben sind Schulungen zu Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit, Staub- und Explosionsschutz sowie – je nach Betriebsgröße – Brandschutz. Hinzu kommen Allergenkennzeichnung für jedes Gebäck, Kühltemperaturprotokolle, Schädlingskontrolle und Maschinenprüfbefunde. "Es gibt schon viele EU-Vorgaben. Österreich legt noch einen drauf", sagt Fitz. "Ich sehe nicht ein, meinen Mitarbeitern jedes Jahr zu erklären, dass und wie sie sich die Hände waschen müssen!"
(VOL.AT/Isabel Lochbühler)