Diese neue Auto-Regel gilt ab Juli 2026 in der EU
Für Autofahrer in der EU steht eine spürbare Änderung bevor. Ab dem 7. Juli 2026 erhalten nur noch jene Neuwagen eine Typgenehmigung, die mit einem sogenannten adaptiven Bremslicht ausgestattet sind. Konkret bedeutet das: Wer mit mehr als 50 km/h unterwegs ist und abrupt abbremst, löst ein deutlich sichtbares Warnsignal aus.
In dieser Situation beginnen die Bremslichter mehrmals pro Sekunde zu blinken. Der Effekt ist gewollt – nachfolgende Lenker sollen sofort erkennen, dass es sich um eine starke Verzögerung handelt. Das System deaktiviert sich automatisch wieder, sobald das Fahrzeug ausreichend abgebremst wurde oder das Antiblockiersystem (ABS) nicht mehr eingreift.
Weitere Assistenzsysteme werden verpflichtend
Doch damit nicht genug: Parallel zur Einführung des Notbremslichts wird auch ein erweitertes Notbremsassistenzsystem vorgeschrieben. Dieses erkennt potenzielle Gefahren – etwa Fußgänger oder Radfahrer – und kann im Ernstfall selbstständig eine Bremsung einleiten, um Kollisionen zu vermeiden.
Die EU setzt damit ihren Kurs fort, moderne Assistenzsysteme schrittweise zur Pflicht zu machen. Bereits seit 2024 müssen Neuwagen unter anderem mit Spurhalteassistenten, Müdigkeitswarnern sowie einer Schnittstelle für eine mögliche Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet sein.
Ältere Fahrzeuge nicht betroffen
Wer derzeit ein älteres Auto fährt, kann allerdings aufatmen: Die neuen Vorschriften gelten ausschließlich für Neuwagen, die ab Juli 2026 erstmals zugelassen werden. Eine Nachrüstung bestehender Fahrzeuge ist nicht vorgesehen.
Ziel der Maßnahmen bleibt klar: Die Zahl der Auffahrunfälle soll reduziert und insbesondere ungeschützte Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden.
(VOL.AT)