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Dornbirn: Neuer Antrag für Erhalt der Geburtenstation

Spitalsreform gestartet – neues Volksbegehren beantragt
Spitalsreform gestartet – neues Volksbegehren beantragt ©VN/Canva
Die Spitalsreform in Vorarlberg nimmt seit Freitag Fahrt auf. Trotz anhaltender Kritik – vor allem an der Zusammenlegung der Geburtenstationen in Dornbirn und Bregenz – hält die Politik an ihren Plänen fest. Ein Volksbegehren wird derzeit geprüft.

Mit vergangenem Freitag hat die Spitalsreform offiziell begonnen. Nach Angaben von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) starte man nun in die vertiefte Planungs- und Prüfphase, insbesondere auch auf fachlicher Ebene. Mit dem sogenannten "Kick-off" seien vergangene Woche "die Prozessarchitektur festgelegt sowie Rollen und Verantwortlichkeiten definiert" worden, heißt es aus dem Büro der Landesrätin, darüber berichtet der ORF.

Rüscher kündigt an, das laufende Jahr intensiv für die Umsetzung der Reform zu nutzen. Ziel sei es, die Pläne "auf Augenhöhe, transparent, verlässlich und im Sinne einer hochwertigen Gesundheitsversorgung" voranzutreiben.

Neuer Anlauf für Volksbegehren

In Teilen der Bevölkerung bleibt der Widerstand gegen die geplante Verlegung der Geburtenstation von Dornbirn nach Bregenz aufrecht. Nachdem ein erster Versuch von der Landeswahlbehörde abgelehnt worden war, wurde vergangene Woche ein weiterer Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens zum Erhalt der Station eingebracht.

Die Landeswahlbehörde hat nun spätestens vier Wochen ab Überreichung des Antrags Zeit, über die rechtliche Zulässigkeit zu entscheiden.

So läuft das Verfahren ab

Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt die Vorbereitung des Eintragungsverfahrens. Dafür sind acht Wochen vorgesehen. Anschließend prüft die Landeswahlbehörde innerhalb von zwei Wochen die abgegebenen Eintragungen – also die Unterschriften.

Mindestens 5.000 Stimmberechtigte müssen das Begehren unterstützen, damit es von der Landesregierung behandelt werden muss.

Bezieht sich das Volksbegehren direkt auf Angelegenheiten der Gesetzgebung – das ist derzeit noch nicht bekannt –, muss es auch im Landtag behandelt werden. Lehnt der Landtag das Begehren ab, kommt es zur Volksabstimmung. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten das Volksbegehren unterzeichnet haben.

Bereits im Jänner hatte die Landeswahlbehörde eine geplante Volksbefragung zum Erhalt der Geburtshilfe im Krankenhaus Dornbirn aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Bisherige Volksbegehren in Vorarlberg

Auf Landesebene gab es bislang vier Volksbegehren: zum Grundverkehrsgesetz (1962), zur Parteienfinanzierung (1999), zur Direktwahl in der Gemeindevertretung (2002) sowie für einen "kompetenteren und kostengünstigeren Landtag" (2004).

Auf Gemeindeebene betrafen Volksbegehren den "Schutz des Lecher Gemeindeeigentums" (2013), ein Begehren in Reuthe gegen das "Betriebsgebiet im Weiler Hof" (2015) sowie ein Volksbegehren in Feldkirch mit dem Titel "Die offene Jugendarbeit, das Graf Hugo, wird künftig wieder selbstverwaltet, ohne städtische Eingliederung agieren" (2020).

(VOL.AT)

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