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80 Tage Gratis-Arbeit: Der Gender Pay Gap ist in Vorarlberg noch immer Realität

Gender Pay Gap 2026
Gender Pay Gap 2026 ©Canva
Gleiche Arbeit, aber nicht das gleiche Gehalt: 80 Tage arbeiten Frauen in Vorarlberg heuer gratis. Damit liegt das Ländle deutlich über dem österreichweiten Schnitt von 57 Tagen. Der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern ist damit hierzulande besonders groß. Darauf macht der jährliche Equal Pay Day aufmerksam, der heuer österreichweit am Mittwoch, dem 11. Februar, ist.

Vorarlberg hat nach den Zahlen, die 2023 und 2024 von der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) erhoben wurden, immer noch den größten Unterschied in der Republik: Frauen verdienen hier im Durchschnitt 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. In Wien ist der Unterschied am geringsten: Dort liegt er bei 4,2 Prozent.

Hannes Tschütscher von der Fachhochschule Vorarlberg sieht noch Unterschiede in der Entlohnung zwischen Männern und Frauen. ©FH Vorarlberg

Ursachen gibt es viele: „Ein oft unterschätzter Grund, warum er hierzulande im Bundesländervergleich besonders hoch ist, ist laut WIFO, dass die Sachgüterproduktion in Vorarlberg eine wichtigere Rolle spielt als in anderen Bundesländern“, erklärt Hannes Tschütscher, Dozent für Personalmanagement und Arbeitspsychologie an der Fachhochschule Vorarlberg. Diese Branche sei im Durchschnitt höher entlohnt und stärker männlich geprägt. Zwar gibt es im Vergleich zu den Vorjahren leichte Verbesserungen, aber die Produktion von Sachgütern, beispielsweise die starke Getränke-, Textilien-, Möbel- oder Verpackungsindustrie, die besser entlohnt wird, ist traditionell von Männern dominiert.

Teilzeitkräfte sind in der Statistik nicht erfasst

Gloria Kinsperger, Gleichstellungsexpertin der Arbeiterkammer Vorarlberg, weist darauf hin, dass die leichte Verbesserung kein Anzeichen für einen positiven Trend ist: „Das Durchschnittseinkommen wird nur für Vollzeitbeschäftigte berechnet. Im Ländle arbeiten 55 Prozent der Frauen in Teilzeit, aber nur elf Prozent der Männer.“ Diese Teilzeitkräfte kommen in der Statistik also nicht vor.

Gloria Kinsperger von der Arbeiterkammer kritisiert, dass die Berichtspflicht nur für große Unternehmen gilt. ©JUERGEN GORBACH

Die AK setzt „große Hoffnung“ in die neue Lohntransparenzrichtlinie der EU, die bis zum 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden muss. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen umfassende Lohnsteuerberichte herausgeben und mit Konsequenzen rechnen, wenn die Lohnunterschiede zu groß sind.

Schleppende Umsetzung

„Arbeitnehmer können einsehen, was eine Person in der eigenen Vergleichsgruppe, also in der gleichen Position, innerhalb des Unternehmens im Durchschnitt verdient“, erklärt Kinsperger. Damit sei auch klar, ob eine Firma Boni oder Zuschläge an einen Teil der Mitarbeiter zahle, die andere nicht bekämen. „Und letztlich wirkt die Richtlinie präventiv: Unternehmen müssen sich Gedanken über ihr Entgeltsystem machen.“ Beispielsweise sei eine Vergütung nach alten und neuen Verträgen für denselben Job im gleichen Unternehmen dann nicht mehr zu rechtfertigen.

Die Umsetzung dieser Richtlinie gehe in Vorarlberg aber nur schleppend voran, vielen Firmen fehle es bislang an der notwendigen Infrastruktur. Unklar sei noch, ob die Informationspflicht auch für kleinere Unternehmen gelten wird. Der Gesetzesentwurf wird noch im ersten Quartal 2026 erwartet.

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