"EU Inc.": Firma in 48 Stunden für nur 100 Euro gründen
Die Europäische Kommission hat einen weitreichenden Vorschlag für eine neue Unternehmensform präsentiert: die sogenannte "EU Inc.". Ziel ist es, Firmengründungen in der Europäischen Union deutlich zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.
Gründung in 48 Stunden – komplett online
Laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll es künftig möglich sein, innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der EU aus ein Unternehmen zu gründen – vollständig digital. Die Kosten sollen dabei maximal 100 Euro betragen, ein Mindeststartkapital ist nicht vorgesehen.
Die neue Rechtsform soll grundsätzlich allen Unternehmen offenstehen – unabhängig von ihrer Größe. Vorgesehen ist unter anderem, dass persönliche Behördengänge entfallen, Vorstandssitzungen online abgehalten werden können und auch die Abwicklung von Unternehmen vereinfacht wird.
Einheitliche Regeln für den Binnenmarkt
Mit der "EU Inc." will die Kommission den europäischen Binnenmarkt stärken. Unternehmen sollen leichter grenzüberschreitend tätig sein und schneller expandieren können.
Dafür sollen zentrale Regeln in der gesamten EU vereinheitlicht werden – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat ein Unternehmen seinen Sitz hat. Nationale Vorschriften bleiben jedoch in wichtigen Bereichen bestehen.
So sollen etwa Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht weiterhin dem jeweiligen Staat unterliegen, in dem das Unternehmen registriert ist.
Kritik: Gefahr für Arbeitnehmerrechte?
Vor der Präsentation des Vorschlags hatten Gewerkschaften und Politiker Bedenken geäußert. Sie befürchten, dass Unternehmen ihren rechtlichen Sitz und ihre tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit leichter trennen könnten.
Der SPD-Europaabgeordnete René Repasi warnte, dass dadurch Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern umgangen werden könnten.
Die EU-Kommission betont hingegen, dass nationale Regelungen weiterhin gelten und Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben sollen.
Zustimmung noch ausständig
Bevor die "EU Inc." Realität wird, müssen sowohl die Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament dem Vorschlag zustimmen. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind daher noch möglich.
(VOL.AT/APA)