Feuerwerks-Schock: 13-Jähriger hortet gefährliche Böller unterm Bett
Ein tragischer Zwischenfall in Reichenau an der Rax sorgt für Ermittlungen mit weitreichenden Folgen: Nachdem ein 14-jähriger Jugendlicher am 18. Dezember 2025 bei einem Unfall mit Pyrotechnik schwer verletzt wurde, leitete die Polizei umfangreiche Nachforschungen in seinem Umfeld ein. Dabei gerieten nicht nur die Umstände des Unfalls selbst, sondern auch mögliche illegale Quellen für Feuerwerkskörper ins Visier der Ermittler.
Pyrotechnik unter dem Bett – Polizei durchsucht Zimmer
Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch das Zimmer eines 13-jährigen Freundes des Verletzten näher unter die Lupe genommen. Bei einer freiwilligen Nachschau durch Beamte der Polizeiinspektion Reichenau an der Rax stießen diese unter dem Bett des Jugendlichen auf gefährliche Böller – und zwar nicht nur harmlose Knallkörper, sondern pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, die eigentlich nur für Erwachsene mit speziellem Fachwissen und unter strengen Auflagen erlaubt sind.
Die bisherigen Ermittlungsergebnisse zeichnen ein klares Bild: Der 13-Jährige soll zuvor mit einer Gruppe Jugendlicher nach Tschechien gereist sein. Während die anderen offenbar nichts davon ahnten, habe er sich dort eigenmächtig mit den gefährlichen Feuerwerkskörpern eingedeckt.
Jugendliche mit verbotener Pyrotechnik gestoppt
Am Silvesterabend, dem 31. Dezember 2025, kam es zu einem weiteren Vorfall, diesmal in Deutsch-Wagram. Gegen 20:15 Uhr bemerkte eine Polizeistreife im Bereich der Schulallee drei Jugendliche mit auffällig prall gefüllten Rucksäcken. Als einer von ihnen versuchte, einen Gegenstand unauffällig in einem Mistkübel verschwinden zu lassen, schritt die Polizei ein.
Zunächst behaupteten die Jugendlichen, nur auf einem Spaziergang zu sein. Doch bei der weiteren Kontrolle mussten sie zugeben, dass sie illegale Feuerwerkskörper mit sich führten. Insgesamt wurden 265 pyrotechnische Artikel sichergestellt – darunter ebenfalls zahlreiche der hochgefährlichen Kategorien F3 und F4.
Die Jugendlichen werden nach Abschluss der Ermittlungen den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet. In beiden Fällen stehen der Besitz und der mögliche unsachgemäße Gebrauch von verbotener Pyrotechnik im Zentrum der Untersuchungen.
(VOL.AT)