Förderung nur online: Verstößt das gegen die Verfassung?
Die seit Jänner 2026 laufende Geräte-Retter-Prämie zur Förderung von Reparaturen haushaltsüblicher Geräte steht zunehmend in der Kritik. Grund dafür ist die verpflichtende Online-Beantragung: Ohne Internetzugang ist keine Förderung möglich – weder telefonisch noch schriftlich.
Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) sieht darin eine systematische Benachteiligung älterer Menschen. Nun bestätigt ein verfassungsrechtliches Gutachten diese Einschätzung.
Verfassungsjurist: "Diskriminierung ohne Rechtsgrundlage"
Der frühere Sektionschef im Bundeskanzleramt, Prof. Dr. Manfred Matzka, kommt in seiner 25-seitigen Expertise zur Geräte-Retter-Prämie zu dem Schluss: Eine ausschließlich digitale Beantragung ohne gleichwertige analoge Alternative ist gleichheitswidrig, diskriminierend und verfassungsrechtlich unzulässig.
Besonders ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit geringer technischer oder sprachlicher Kompetenz seien benachteiligt, obwohl sie den gleichen Förderbedarf hätten. Laut Matzka verstößt die aktuelle Praxis gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG), das Behindertengleichstellungsgesetz sowie das E-Government-Gesetz.
PVÖ: "Digitalisierung darf nicht ausschließen"
PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer fordert Konsequenzen:
Der Verband verlangt unter anderem:
- ein gesetzlich verankertes Recht auf analoge Behördenwege,
- Papierformulare in Gemeindestellen und teilnehmenden Betrieben,
- barrierefreie Verfahren für alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von digitalen Fähigkeiten.
400.000 Senioren offline
Der Verband schätzt, dass über 400.000 ältere Menschen in Österreich nicht online aktiv sind. Während rund 50 % der 75- bis 84-Jährigen das Internet nutzen, ist es bei über 85-Jährigen nur noch ein Drittel. Gerade diese Bevölkerungsgruppen seien jedoch besonders oft auf Unterstützung bei Reparaturen angewiesen.
Anträge nur online möglich
Aktuell kann der Förderbon ausschließlich über die Website der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) erstellt werden. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital – vom Bon bis zur Auszahlung. Eine analoge Alternative existiert nicht.
Reparaturbetriebe helfen zwar teils beim Online-Antrag. Doch viele ältere Menschen scheuen sich, persönliche Daten wie ihre IBAN Fremden mitzuteilen – oder verzichten aus Scham ganz auf die Förderung.
(VOL.AT)