Gemeinden drohen Eigentümern mit Abbruch von Leerständen
Bei der Eigentümervereinigung ist man über das Vorgehen fassungslos – "dieses ‚Belästigungsgesetz‘ hat genau das hervorgebracht, wovor wir gewarnt haben", so Präsident Markus Hagen.
Rund um die seit Anfang 2024 in Vorarlberg geltende Leerstandsabgabe für ungenutzte und nicht vermietete Wohnungen kommt es im gesamten Bregenzerwald seit Monaten zu "beispiellosen Übergriffen der Gemeinden gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern derartiger Wohnungen", wie die Wirtschaftspresseagentur formuliert.
Konkret geht es um jene leerstehenden Wohnungen, bei denen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer auf bestimmte gesetzliche Ausnahmeregelungen von der Leerstandsabgabe berufen. Diese Ausnahmen greifen unter anderem dann, wenn die Immobilie nicht den Erfordernissen der Gesundheit und Sicherheit entspricht und eine Sanierung bzw. Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Gemeinden drohen indirekt mit Abbruchbescheid
Die Bregenzerwälder Gemeinden drohen den damit argumentierenden Eigentümerinnen und Eigentümern in solchen Fällen seit Monaten schriftlich mit dem Baugesetz und mit der darin angeführten Erhaltungspflicht, der Instandsetzungspflicht und auch mit der Beseitigung der Immobilie, sollte diesen Pflichten nicht nachgekommen werden. Landläufig versteht man darunter den Abbruchbescheid, der mit dieser Wortwahl in den Raum gestellt wird.
"Mit allen Bregenzerwälder Gemeinden abgestimmt"
Das zeigen der Wirtschaftspresseagentur.com vorliegende Schreiben von mehreren Bregenzerwälder Gemeinden an dort ansässige Eigentümerinnen und Eigentümer. Wortwörtlich heißt es in diesen Schreiben unter anderem:
"Eine Erklärung, wonach das Gebäude nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen aufgrund des Zustandes nicht den Erfordernissen der Gesundheit und Sicherheit entspricht und eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, würde somit zu weiteren Maßnahmen der Gemeinde nach dem Baugesetz führen." Die Gemeinden fordern in dem Zusammenhang stets auch weitere Argumente und Nachweise für die von den Eigentümern geforderte Ausnahme von der Leerstandsabgabe.
Abschließend heißt es in den Schreiben: "Die geschilderte Vorgehensweise wurde mit allen Bregenzerwälder Gemeinden abgestimmt und wird in allen Gemeinden wie ausgeführt umgesetzt."
Eigentümervereinigung kennt unzählige Fälle
Bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung VEV ist das Thema nicht neu. "Wir sind seit Monaten mit unzähligen Anfragen von völlig verunsicherten Eigentümerinnen und Eigentümern konfrontiert, sei es in den Sprechstunden der VEV oder meiner Kanzlei", so VEV-Präsident und Rechtsanwalt Markus Hagen auf wpa-Anfrage. Damit sei genau das passiert, womit die VEV von Anfang an ihre Ablehnung für die Leerstandsabgabe begründet habe.
"Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken trifft dieses ‚Belästigungsgesetz‘ nicht den rein spekulativen Leerstand, für dessen Bekämpfung auch die VEV Verständnis hat. Es trifft in Vorarlberg vor allem private Eigentümerinnen und Eigentümer von in die Jahre gekommenen Liegenschaften, sehr oft auch ältere Menschen ohne gutes Einkommen und Fachwissen. Genau diesen Menschen drohen die Gemeinden jetzt fast unverhohlen mit dem Abbruch ihrer Immobilie, weil sie nicht akzeptieren wollen, dass sich manche Sanierung zwecks Vermietung einfach nicht rechnet." Nach der zuletzt erfolgten Verschärfung der mietrechtlichen Bestimmungen zum Nachteil von Eigentümern habe sich die Situation ohnehin weiter verschlechtert.
Denn abgesehen davon fehle eine ganz konkrete gesetzliche Definition, was unter "wirtschaftlich nicht zumutbar" zu verstehen ist. "Für den einen sind das 20.000 Euro und für den anderen 200.000 Euro", verdeutlicht Hagen. Das hänge immer auch stark von den finanziellen Verhältnissen der jeweiligen Eigentümer ab.
Zum Unternehmertum zwingen
"Man möchte die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer genau genommen in das Unternehmertum hineinzwingen. Denn nichts anderes ist das Vermieten von Immobilien, auch wenn es nur um eine einzige sanierungsbedürftige Wohnung geht." Viele Menschen seien damit völlig überfordert. Dabei spiele es offenbar für den Gesetzgeber auch keine Rolle, wenn die Sanierung einer alten Wohnung gleich einmal 100.000 Euro kostet und sich mit der Vermietung eventuell erst in 20 Jahren rechnet. "Aber beim Strompreis gibt es wegen 40 Euro Mehrkosten pro Jahr immer ein großes politisches Trara."
Vorschläge an das Land
Die VEV habe diese Informationen und ihr Unverständnis für diese Form der Leerstandsabgabe bereits bei der Vorarlberger Landesregierung deponiert. "Wir arbeiten derzeit Vorschläge aus, mit denen man das Gesetz so überarbeiten kann, dass es tatsächlich nur den rein spekulativen Leerstand betrifft und nicht zu einer ständigen Belästigung von Eigentümerinnen und Eigentümern in Vorarlberg führt, die mit ihren privaten Immobilien vielleicht auch noch andere Pläne haben", so Hagen.
(wpa/gübi)