"Ich war einfach wütend": Elenas zweite Chance nach einer Amokdrohung
Ein Social-Media-Post veränderte für Elena (Name geändert) alles. Im vergangenen Sommer kündigte sie mit einer Freundin in sozialen Netzwerken einen Amoklauf an ihrer Schule an. "Ich war wütend, so eine Wut habe ich noch nie gespürt", erzählt die heute 17-Jährige. Jemand verständigte die Polizei, die Elena verhörte. Mit der Staatsanwaltschaft einigte man sich auf eine Diversion, um der Schülerin nicht den weiteren Lebensweg zu verbauen. Das Verfahren wurde ohne Urteil und ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt.
Mit der Diversion "Dialog statt Hass" sollen junge Menschen für Grenzen in sozialen Netzwerken sensibilisiert werden. Ein Jahr lang begleitet Bewährungshelferin Alexandra Hopfner von Neustart in Bregenz Elena. Die beiden besprechen persönliche Themen und reflektieren einmal pro Woche Elenas Androhung.
Je nach Fall kann eine Schulpflicht angeordnet werden, oder der junge Mensch muss zur Suchtberatung oder zum Anti-Gewalttraining. "Mit einer Diversion steht schon bei kleinen Anlasstaten ein Mittel zur Verfügung", erklärt Dietmar Nußbaumer, Jugendrichter am Landesgericht Feldkirch. Möglich sind auch Geldbußen, gemeinnützige Arbeit oder eine Probezeit, in der die Tat nicht verfolgt wird, wenn man sich außergerichtlich mit dem Opfer einigt.
Neue Sicherheitsvereinbarung zwischen Bund und Land
Straffällige Jugendliche wie Elena stehen im Fokus der neuen Sicherheitsvereinbarung zwischen Bund und Land. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sieht die Kriminalität jünger werden und denkt über eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre nach.
Die Zahl der Tatverdächtigen zwischen zehn und 14 Jahren hat sich in zehn Jahren von 225 auf 498 mehr als verdoppelt, bei den 14- bis 18-Jährigen wurden ein Drittel mehr Fälle ermittelt.
Mediennutzung lässt Zahl straffälliger Jugendlicher steigen
Für Johannes Pircher-Sanou, Leiter von Neustart, bedeuten steigende Zahlen nicht automatisch, dass Jugendliche krimineller werden. Viele Jugendliche verschicken Nacktfotos – wer solche Fotos speichert oder teilt, macht sich strafbar. "Das wissen viele nicht. Wenn das Handy konfisziert wird, fallen auf einmal 15 Jugendliche unter Paragraf 207a StGB", so Pircher-Sanou. Der Paragraf regelt sexuelle Darstellungen von Minderjährigen. Auch werde schneller Anzeige erstattet.
"Doch die Verurteilungen von Jugendlichen gehen zurück, die Jugend wird also nicht krimineller", resümiert Pircher-Sanou. Statt Haft brauche es mehr Schulsozialarbeit, Konfliktlösungstraining, betreute Jugendräume, mehr Straßenarbeit, ausreichend Plätze in Jugendpsychiatrien, frühe Unterstützung für Familien und die Klärung der Frage, ob "delinquente Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen eingeschlossen werden" dürften.
Prävention und Auseinandersetzung mit der Lebenssituation
Auch Richter Nußbaumer setzt auf Prävention: "Die bloße Strafe genügt bei Jugendlichen in aller Regel nicht." Wichtiger seien spürbare, präventive Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit, Geldstrafen oder bedingte Haftstrafen – ebenso wie richterliche Weisungen.
Elena ist froh, dass sie bei Neustart gelandet ist: "Ich bin dankbar." Hier bekommt sie, was sie damals gebraucht hätte: Unterstützung beim Lernen und jemanden, mit dem sie über ihre aufgestaute Wut sprechen kann. Ihre Betreuerin Hopfner bestätigt: "Es geht darum, dass jemand da ist, der das Potenzial erkennt."
(VOL.AT/Isabel Lochbühler)