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Coronakrise: So ist die Lage im Justizbereich

Justizministerin und Verfassungsministerin
Justizministerin und Verfassungsministerin ©APA - Hans Klaus Techt
Justizministerin Alma Zadic und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler informierten am Mittwoch zur Situation im Justizbereich. Türkis-Grün legt wieder Justiz-Gesetzespaket vor
Gerichtsbetrieb nur mehr auf Sparflamme
Gefängnisse bekommen Isolationsabteilung

Türkis-Grün bringt am Donnerstag einen Initiativantrag im Parlament ein, mit dem u.a. der Fristenlauf in Verwaltungsverfahren, bei Gericht und vor dem Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unterbrochen werden soll. Die Regierung soll auch im Umlaufverfahren Beschlüsse treffen können. Die Ministerinnen Karoline Edtstadter (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne) präsentierten am Mittwoch das Justiz-Paket.

Die zwei Ministerinnen - Foto: APA

Unterbrechung der gesetzlichen Fristen

Vorgesehen ist - die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt -, dass die gesetzlichen Fristen ab Inkrafttreten bis 30. April unterbrochen sind und mit 1. Mai neu zu laufen beginnen. Das betrifft sämtliche Verwaltungsstrafverfahren, aber auch Asylverfahren, wo im Falle von Negativbescheiden der Fristenlauf für Rechtsmittel vorerst ausgesetzt wird, wie Edtstadler feststellte. Damit müssten wohl auch Beschwerden und Revisionen an Höchstgerichte aufschiebende Wirkung zukommen. Internationale Fristen wären von der Hemmung aber nicht betroffen, betonte Edtstadler.

Insolvenzbremse soll kommen

Im Insolvenzrecht will die Regierung zur Entlastung von Unternehmen eine "Insolvenzbremse" einführen. Derzeit ist bei Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen - Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Gesellschaften auch die Überschuldung) - der betroffene Unternehmer verpflichtet, längstens innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Diese Frist soll auf 120 Tage erstreckt werden, um vor allem Ein-Personen- und Kleinunternehmen die Möglichkeit zu geben, in der Corona-Krise nicht gleich in die Knie gehen zu müssen.

Arbeit mit Umlaufbeschlüssen

"Der Staat, die Verwaltung, die Regierung müssen funktionieren. Auch in Krisenzeiten", betonte Edtstadler. Daher sollen der Ministerrat, der VfGH und der VwGH zukünftig mit Umlaufbeschlüssen agieren können. Im Bereich der Verwaltung sollen Behörden die Möglichkeit bekommen, im Krisenfall zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung Zuständigkeiten an andere Behörden zu übertragen.

Haftverhandlungen per Video

Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit werden Haftverhandlungen und Vernehmungen durch Staatsanwälte bereits per Videoschaltung in die Justizanstalten abgewickelt. Das soll zusehends auch auf Hauptverhandlungen ausgeweitet werden, wobei die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen im Aufbau begriffen sind, wie Justizministerin Zadic einräumte. Nicht dringend erforderliche Verhandlungen werden verlegt, wo das nicht möglich ist - beispielsweise in Haftsachen - sind die Richter dazu angehalten, aus Sicherheitsgründen die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Urteile müssen allerdings öffentlich verkündet werden.

Bisher kein Coronavirusfall in den Justizanstalten

Besonderen Dank und Anerkennung zollte Zadic der Justizwache, die im Zeichen von SARS-CoV-19 "vor ganz großen Herausforderungen" stehe. "Bis jetzt gibt es keinen Corona-Fall in einer Justizanstalt", betonte die Justizministerin. Es bedürfe aber "immer restriktiverer Maßnahmen", dass es dabei bleibt. Nachdem Häftlingsbesuche weitgehend gestrichen wurden, sollen Justizwachebeamte in nächster Zeit nur mehr gruppenweise in Teams arbeiten, damit im Fall einer Infektion nicht der gesamte Kollegenkreis in Quarantäne geschickt werden muss. Außerdem müssen Beamte täglich vor Dienstantritt Fieber messen und eine Risikoanamnese beantworten. Was Häftlinge betrifft, verwies Zadic auf die jüngst eingerichteten Isolierstationen, in die Neuaufnahmen in Justizanstalten zunächst untergebracht werden, bis feststeht, dass die Neuankömmlinge gesund sind.

Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus im Special

(Red.)

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