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Kommentar: Gefährderüberwachung

In dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2024 verlangt die „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“, die Behörde zur Abwehr von „verfassungsgefährdenden Angriffen“, Überwachungsmöglichkeiten von Messengerdiensten. Gemeint sind damit Kommunikationskanäle wie WhatsApp, Telegram oder Signal, die nur mit besonderer Software (auch als „Bundestrojaner“ bezeichnet) zu entschlüsseln sind. Viele Geheimdienste nutzen bereits verschiedene Systeme zur Überwachung von Gefährdern.
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