Die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 Prozent auf 4,9 Prozent tritt ab 1. Juli in Kraft.
Der Handelsverband sieht die Branche "bestmöglich" auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und verspricht, dass der Lebensmittelhandel die Steuersenkung "vollständig und unmittelbar weitergeben" wird. FPÖ und Grüne sind gegen die Regierungsmaßnahme. Bäcker kritisieren die künftig unterschiedlichen Backwaren-Steuersätze je nach Fett- und Zuckergehalt.
Haushalte sollen 100 Euro jährlich sparen
Die Mehrwertsteuerreduktion mit einem Volumen von rund 400 Millionen pro Jahr will die ÖVP/SPÖ/NEOS-Bundesregierung durch die umstrittene Paketabgabe mit einem erwarteten Steueraufkommen von rund 280 Millionen Euro teils gegenfinanzieren. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) drängte regierungsintern auf die Mehrwertsteuersenkung und versprach eine jährliche Entlastung von durchschnittlich rund 100 Euro pro Haushalt.
Senkung nur für bestimmte Grundnahrungsmittel
Bei folgenden Produkten sinkt der Steuersatz ab Juli auf 4,9 Prozent:
1. Milch, Milcherzeugnisse und Eier:
- Milch (inklusive laktosefreie tierische Milch)
- Butter
- Joghurt
- Frische Hühnereier
2. Gemüse (frisch und gekühlt):
- Kartoffeln
- Tomaten
- Speisezwiebel, Knoblauch, Lauch und anderes Lauchgemüse
- Kohl, Blumenkohl, Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten
- Salate
- Karotten, Rüben und Knollensellerie
- Gurken
- Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte
- Anderes Gemüse (zum Beispiel Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika oder Spargel)
- Gefrorenes Gemüse (zum Beispiel Erbsen oder Spinat)
3. Obst:
- Frische Äpfel, Birnen und Quitten
- Frisches Steinobst (zum Beispiel Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken)
4. Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren:
- Reis
- Weizenmehl und Weizengrieß
- Nudeln (ohne Füllung)
- Brot und Gebäck (zum Beispiel Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl), inklusive glutenfreies Brot
5. Speisesalz
Manche Abgrenzungen sorgen für Verwirrung
Durch die gesetzliche Regelung gibt es bei einigen Lebensmitteln Unterschiede, die für Konsumenten überraschend wirken. Der begünstigte Steuersatz von 4,9 Prozent gilt zum Beispiel für bestimmte Brotwaren nur dann, wenn der Gehalt an Fett und Zucker in der Trockenmasse jeweils 5 Prozent nicht überschreitet. Der Fettgehalt bei Mohnflesserl und Kürbiskernweckerl liegt aber oftmals über 5 Prozent. Naturjoghurt ist steuerlich begünstigt, aromatisierte oder gesüßte Varianten mit Fruchtzusatz können je nach Zusammensetzung aber weiterhin mit 10 Prozent besteuert werden.
Noch verwirrender: Butter und Joghurt sind ab 1. Juli steuerlich begünstigt, Joghurtbutter jedoch nicht. Beim Spinat findet sich der tiefgekühlte Blattspinat auf der Liste der gesenkten Mehrwertsteuerprodukte, nicht aber der tiefgekühlte Cremespinat, da ihm Milch - ebenfalls auf der Liste - zugesetzt wird.
Einige Beispiele aus der Praxis
- Brot und Gebäck: Klassisches Brot und viele Gebäcksorten profitieren von der Steuersenkung. Fettreicheres oder gesüßtes Gebäck wie Croissants, Brioche oder Laugengebäck bleibt je nach Rezeptur und Fettgehalt jedoch beim Steuersatz von 10 Prozent.
- Semmel und Wurstsemmel: Eine einzeln verkaufte Semmel wird mit 4,9 Prozent besteuert. Ist sie mit Wurst, Käse oder Leberkäse belegt, gilt für das gesamte Produkt der Steuersatz von 10 Prozent.
- Weizenmehl und Roggenmehl: Während Weizen- und Dinkelmehl von der Mehrwertsteuersenkung profitieren, bleibt für Roggenmehl der bisherige Steuersatz von 10 Prozent bestehen.
- Naturjoghurt und Fruchtjoghurt: Naturjoghurt wird künftig mit 4,9 Prozent besteuert. Fruchtjoghurt oder andere aromatisierte und gesüßte Varianten können je nach Zusammensetzung weiterhin unter den 10-prozentigen Steuersatz fallen.
- Skyr ist nicht immer gleich Skyr: Je nach Herstellungsweise wird Skyr steuerrechtlich entweder als Joghurt oder als Frischkäse beziehungsweise Topfen eingestuft. Nur als Joghurt fällt das Produkt unter die Steuersenkung.
- Butter und Joghurtbutter: Für klassische Butter gilt ab 1. Juli der neue Steuersatz von 4,9 Prozent. Joghurtbutter und Kräuterbutter werden weiterhin mit 10 Prozent besteuert.
- Blattspinat und Cremespinat: Tiefgekühlter Blattspinat fällt unter den ermäßigten Steuersatz. Tiefgekühlter Cremespinat hingegen nicht, da ihm Milch zugesetzt wird.
- Safran, Trüffel und Kapern: Einige Gemüse- und Gewürzsorten sind ausdrücklich von der Steuersenkung ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Luxusprodukte wie Trüffel, Shiitake und Matsutake, Kapern und Safran.
- Mitnehmen oder Verzehr vor Ort: Derselbe Artikel kann je nach Verkaufsform unterschiedlich besteuert werden. Milch zum Mitnehmen fällt unter den ermäßigten Steuersatz, beim Konsum im Geschäft oder Restaurant werden hingegen 10 Prozent fällig.
Handel investierte sechs Mio. Euro in Umstellung
Man ersuche "um Verständnis, dass einzelne Abgrenzungen unmittelbar aus dem Gesetz resultieren und nicht vom Handel getroffen wurden", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will am Mittwoch in einer Aussendung. Die Mitgliedsunternehmen des Handelsverbandes hätten "in den vergangenen Monaten mit Hochdruck gearbeitet und insgesamt rund 6 Millionen Euro investiert, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten".
Wenig Zeit für Umstellung im Handel
Die Mehrwertsteuer-Umstellung betrifft tausende Artikel. Händler mussten in relativ kurzer Zeit ihre Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssysteme anpassen. Vor allem für kleine und mittelständische Gewerbetreibende und Nahversorger sei "dies eine große und kostenintensive Herausforderung" gewesen, so der Handelsverband.
Für FPÖ-Chef Herbert Kickl ist die Mehrwertsteuer-Senkung ein "völlig misslungenes Bürokratiemonster" und eine "reine Augenauswischerei". "Statt einfacher Hilfe gibt es einen Dschungel aus absurden Vorschriften", kritisierte Kickl. Für die Grünen ist die Maßnahme sozial nicht ausgewogen und nicht ausreichend.
(APA)