Kein Urteil im Mordprozess nach Kopfschuss in Wien
Hat der Angeklagte die Tat wirklich begangen?
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Kein Urteil hat es am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann gegeben, der am 16. April 2017 in Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss vorsätzlich getötet haben soll. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus.
Die acht Laienrichter hatten am Ende ihrer Beratung die Mordanklage einstimmig verworfen. Ebenso einhellig verneinten die Geschworenen sämtliche Eventualfragen, die sie für diesen Fall abzuarbeiten hatten. Diese bezogen sich unter anderem auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und inkludierten jeweils auch eine Notwehr- bzw. Notwehrüberschreitung-Variante.
Geschworene von Berufsrichtern überstimmt
Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. “Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben”, gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.
(APA)