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Nach 47 Sekunden entlassen: Pfleger verliert Job am ersten Arbeitstag

©Mit Ki (chatgpt) generiert / OpenAI

Ein ungewöhnlicher Kündigungsfall aus Schweden sorgt für Diskussionen. Ein neuer Mitarbeiter eines Pflegeheimbetreibers in der Region Stockholm verlor laut Medienberichten bereits am ersten Arbeitstag seinen Job.

Bitte um kurze Pause führte zur Kündigung

Wie die schwedische Zeitung Aftonbladet berichtet, hatte der neue Mitarbeiter bereits im Vorstellungsgespräch offen angesprochen, dass er in ungewohnten Situationen leicht unter Stress gerate und dann wenige Minuten benötige, um sich zu sammeln. Der Vorgesetzte habe ihm laut dem Bericht signalisiert, dass dies kein Problem sei.

Am ersten Arbeitstag erschien der Mann den Angaben zufolge etwas früher, um sich umzuziehen. Dabei habe er jedoch Schwierigkeiten gehabt, den Umkleideraum zu finden. Nachdem er nach eigener Darstellung auf seine Bitte um Hilfe keine Reaktion erhalten habe, sei er zunehmend gestresst gewesen.

Vorgesetzter sprach Kündigung aus

Der Mitarbeiter zog sich laut dem Bericht ins Treppenhaus zurück, um sich zu beruhigen. Per SMS informierte er seinen Vorgesetzten über seine Situation, entschuldigte sich und bat um fünf Minuten Zeit.

Statt Verständnis habe er einen Anruf erhalten. In dem laut Medienberichten nur 47 Sekunden dauernden Telefonat soll der Vorgesetzte erklärt haben, er könne niemanden beschäftigen, bei dem die Sorge bestehe, dass die Person nicht zu ihren Schichten erscheine. Das Arbeitsverhältnis wurde noch am ersten Arbeitstag beendet.

Beschwerde wegen möglicher Diskriminierung

Der Betroffene hat daraufhin Beschwerde bei der schwedischen Ombudsstelle gegen Diskriminierung eingereicht. Er sieht sich nach eigenen Angaben ungerecht behandelt.

Der betroffene Gesundheitsdienstleister, der mehrere Pflegeheime in der Region Stockholm betreibt, äußerte sich aus personalrechtlichen Gründen nicht zum Einzelfall. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen lediglich, Fragen zu Diskriminierung und Arbeitsumfeld sehr ernst zu nehmen. Solche Angelegenheiten würden stets im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den internen Richtlinien behandelt.

Ob die Kündigung gegen geltendes Recht verstieß, ist derzeit offen. Die Ombudsstelle wird den Fall nun prüfen.

(VOL.AT)

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