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Neue AMS-Regel: 198 Leistungen wegen Zuverdienst gestrichen

©APA/HERBERT NEUBAUER
Eine neue Regelung beim geringfügigen Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit hat im Jänner österreichweit Auswirkungen gezeigt: 198 Personen wurde das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gestrichen. Gleichzeitig ist die Zahl der Doppelbezüge deutlich zurückgegangen.

Deutlich weniger gleichzeitige Bezüge

Seit Jahresbeginn ist der Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit nur noch eingeschränkt möglich. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe werden nur mehr in bestimmten Ausnahmefällen parallel zu einer geringfügigen Beschäftigung ausbezahlt.

Daten des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigen bereits im ersten Monat einen klaren Effekt: Während im Dezember 2025 noch 16.030 Personen gleichzeitig Arbeitslosengeld und eine geringfügige Beschäftigung bezogen, waren es im Jänner 2026 nur noch 8.051. Bei der Notstandshilfe sank die Zahl im selben Zeitraum von 17.907 auf 12.228.

198 Bescheide im Jänner

Wie das AMS auf Anfrage von "5 Minuten" mitteilte, wurden im Jänner 2026 in 198 Fällen Leistungen gestrichen. Grund war, dass Betroffene trotz der neuen Regelung weiterhin einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen.

"Im Jänner 2026 wurden 198 Bescheide erstellt, die den Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wegen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt haben", erklärte das AMS gegenüber dem Online-Medium.

AMS sieht "erfreuliche Entwicklung"

Trotz der gestrichenen Leistungen bewertet das AMS die Entwicklung insgesamt positiv. Laut Pressesprecher Gregor Bitschnau habe die Reform unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gezeigt. "Wir haben bei der Reform tatsächlich einen sofortigen Arbeitsaufnahmeeffekt von Personen, die geringfügig zum Arbeitslosengeldbezug dazuverdient haben, beobachten können", sagte Bitschnau gegenüber "5 Minuten".

Demnach habe es rund um den Jahreswechsel etwa 1.700 zusätzliche Arbeitsaufnahmen in dieser Gruppe im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Ein großer Teil davon – knapp 1.000 Fälle – erfolgte beim bisherigen Arbeitgeber.

Ausnahmen weiterhin möglich

Die neue Regelung sieht allerdings Ausnahmen vor. So dürfen bestimmte Gruppen weiterhin oder vorübergehend geringfügig dazuverdienen, etwa ältere Langzeitarbeitslose, Personen mit Behinderung oder Teilnehmer an längeren AMS-Schulungen.

(VOL.AT)

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