Im Erbstreit um das Millionenvermögen der ehemaligen Skirennläuferin und Unternehmerin Anneliese Schuh-Proxauf gibt es eine neue Entwicklung.
Seit Jahren Streit um Millionen-Nachlass
Seit dem Tod von Anneliese Schuh-Proxauf im Jahr 2020 wird vor Gericht um ihren Nachlass gestritten. Nach ORF-Informationen stehen sich dabei ein Richter des Landesgerichts Innsbruck und eine langjährige Freundin der Verstorbenen gegenüber.
Zum Nachlass zählen unter anderem das Vermögen aus dem Verkauf der von Schuh-Proxauf und ihrem Ehemann Max Schuh aufgebauten Fluggesellschaft Tyrolean Airways sowie ein großes Anwesen oberhalb von Innsbruck.
Zwei Testamente im Mittelpunkt
Im Zentrum des Verfahrens stehen zwei unterschiedliche Testamente. Die langjährige Freundin beruft sich auf ein formell errichtetes Testament, das in Anwesenheit von Zeugen unterzeichnet worden sein soll. Der Richter legte hingegen ein handschriftliches Testament vor, das wenige Wochen vor dem Tod der ehemaligen Skirennläuferin verfasst worden sein soll.
Zwar bestätigte ein Schriftsachverständiger laut ORF die Echtheit der Handschrift. Zwei unabhängige medizinische Gutachten kommen jedoch zu dem Schluss, dass Schuh-Proxauf zum Zeitpunkt der Abfassung des handschriftlichen Testaments mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr testierfähig gewesen sei.
Gutachter sehen Zweifel an Testierfähigkeit
Nach Angaben des ORF stützen sowohl ein psychiatrischer als auch ein psychologischer Sachverständiger diese Einschätzung. In den Gutachten wird auf den Gesundheitszustand der Verstorbenen verwiesen. Der behandelnde Arzt habe angegeben, dass Schuh-Proxauf damals bereits an mehreren Erkrankungen gelitten habe und ein normaler Gesprächsverlauf kaum noch möglich gewesen sei.
Der Anwalt der langjährigen Freundin, Matthias Kapferer, sprach gegenüber dem ORF von einer "wesentlichen Neuerung" im Verfahren. Seine Mandantin hoffe nach inzwischen sechs Jahren Rechtsstreit auf eine baldige gerichtliche Entscheidung.
Verfahren weiterhin offen
Der betroffene Richter äußerte sich laut ORF nicht zum laufenden Verfahren. Dem Bericht zufolge wurden Erörterungsanträge gestellt, damit die Sachverständigen ihre Gutachten vor Gericht erläutern können.
Bereits entschieden wurde ein Nebenverfahren: Eine Honorarforderung von mehr als einer Million Euro, die ein Anwalt im Zusammenhang mit dem Nachlass geltend gemacht hatte, wurde in erster Instanz abgewiesen. Über die Gültigkeit der beiden Testamente und damit über die Verteilung des Millionenvermögens ist hingegen weiterhin nicht entschieden.
(VOL.AT)