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Österreich beendet Sonderregeln für ukrainische Autos

Neue Vorschriften: Das ändert sich jetzt für ukrainische Kennzeichen.
Neue Vorschriften: Das ändert sich jetzt für ukrainische Kennzeichen. ©CANVA
Für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen endet in Österreich eine Sonderregelung.

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs 2022 prägen Autos ukrainischer Geflüchteter das Straßenbild in Österreich. Bisher galten für diese Fahrzeuge Ausnahmen: Weder die Normverbrauchsabgabe (NoVA) noch die verpflichtende § 57a-Begutachtung – besser bekannt als "Pickerl" – mussten bezahlt beziehungsweise durchgeführt werden.

Übergangsfrist bis Sommer 2027

Damit ist nun Schluss – allerdings nicht abrupt. Die Bundesregierung hat eine Übergangsregelung beschlossen: Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen müssen bis spätestens 30. Juni 2027 in Österreich zugelassen werden.

Für Autos, die erst nach dem 30. Juni 2026 ins Bundesgebiet kommen, greifen strengere Regeln. Ab 1. Jänner 2027 gilt für sie ohne Ausnahme die allgemeine Bestimmung des § 79 Kraftfahrgesetz – inklusive der üblichen einjährigen Frist.

ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll stellt klar: "Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an. Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier ein Fahrzeug fährt, soll denselben Regeln unterliegen."

Gleichstellung mit inländischen Fahrzeugen

Mit der Neuregelung will die Regierung eine Gleichbehandlung herstellen. Fahrzeuge sollen unabhängig von ihrer Herkunft denselben steuerlichen und technischen Vorschriften unterliegen.

Zum Vergleich: Von der NoVA befreit sind in Österreich etwa Autos für Menschen mit Behinderung, Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Diplomaten – ukrainische Autos zählten bislang ebenfalls zu diesen Ausnahmen.

Änderungen auch beim "Pickerl"

Nicht nur ukrainische Autobesitzer sind betroffen. Auch für alle anderen Autofahrer gibt es Neuerungen bei der § 57a-Begutachtung.

Die bisherige 3-2-1-Regel wird abgeschafft. Künftig gilt ein neues Intervall: 4:2:2:2:1. Das bedeutet, dass ein Neuwagen erst nach vier Jahren erstmals überprüft werden muss. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) erklärt: "Wir stellen die Begutachtungsintervalle auf ein System 4:2:2:2:1 um."

Was jetzt auf Betroffene zukommt

Für viele Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich bedeutet das vor allem organisatorischen und finanziellen Aufwand. Wer dauerhaft hier lebt und sein Fahrzeug nutzt, muss es künftig regulär anmelden – inklusive Steuern und technischer Überprüfung.

Das vertraute Bild ukrainischer Kennzeichen auf Österreichs Straßen dürfte sich damit in den kommenden Jahren spürbar verändern.

(VOL.AT)

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