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Neue Verkehrsregeln ab Mai: Das ändert die StVO-Novelle

Die 36. StVO-Novelle bringt ab 1. Mai 2026 neue Regeln für E-Scooter, Kamerakontrollen und strengere Vorschriften im Straßenverkehr.
Die 36. StVO-Novelle bringt ab 1. Mai 2026 neue Regeln für E-Scooter, Kamerakontrollen und strengere Vorschriften im Straßenverkehr. ©CANVA (Symbolbild)
Ab 1. Mai 2026 treten in Österreich zahlreiche Neuerungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung reagiert der Gesetzgeber auf den Boom alternativer Fortbewegungsmittel. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und bestehende Grauzonen zu beseitigen. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst – und die haben es in sich.

Bereits ab 1. Mai 2026 gelten neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Zeitgleich wird die rechtliche Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen geschaffen. Spätere Änderungen betreffen das Führerscheinrecht (ab 1. September) sowie E-Mopeds (ab 1. Oktober 2026).

E-Scooter werden rechtlich zu Fahrzeugen

Eine der wesentlichsten Neuerungen: E-Scooter gelten künftig offiziell als Fahrzeuge. Damit gehen klare technische Vorgaben einher. Pflicht sind unter anderem eine funktionierende Bremse, eine Klingel oder Hupe sowie mehrere Rückstrahler – vorne in Weiß, hinten in Rot und seitlich in Gelb. Auch Blinker an den Lenkerenden sind vorgeschrieben.

Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen ein weißes Frontlicht sowie ein rotes Rücklicht eingeschaltet sein, wobei Letzteres auch blinken darf. Zudem wird die Alkoholgrenze für Lenker:innen auf 0,5 Promille festgelegt.

Für unter 16-Jährige gilt künftig Helmpflicht. Außerdem stellt die Novelle klar: Auf einem E-Scooter darf ausschließlich eine Person fahren, der Transport von Gegenständen – etwa am Lenker – ist untersagt. Erlaubt ist die Nutzung überall dort, wo auch Radverkehr zugelassen ist.

Kameras sollen Fahrverbote überwachen

Neu ist auch die Möglichkeit automatisierter Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen. Kameras können künftig erfassen, ob mehrspurige Fahrzeuge unerlaubt in solche Zonen einfahren – etwa in geplanten Bereichen wie der Wiener Innenstadt.

Dabei gilt jedoch: Der Datenschutz muss gewahrt bleiben. Erfasst werden dürfen ausschließlich Fahrzeugkennzeichen, nicht aber Passant:innen oder andere Verkehrsteilnehmer:innen.

Kritik kommt vom ÖAMTC. Der Club bemängelt unter anderem fehlende einheitliche Regelungen in Österreich, etwa darüber, wo solche Zonen eingerichtet werden dürfen und wer einfahren darf. Zudem wird befürchtet, dass manche Städte die Kontrollen primär zur Einnahmengenerierung nutzen könnten – vergleichbar mit Erfahrungen aus Italien.

E-Mopeds: Große Umstellung ab Oktober

Die wohl tiefgreifendste Änderung betrifft E-Mopeds, wie sie häufig von Lieferdiensten verwendet werden. Ab 1. Oktober 2026 werden diese als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit dürfen sie nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein.

Zusätzlich greifen umfassende Verpflichtungen: Zulassung, Versicherung, Führerschein sowie Helmpflicht werden notwendig. "Das spätere Inkrafttreten dieser Neuerung gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Wenn sie ihre Fahrzeuge weiter nutzen wollen, brauchen die Lenker:innen einen Führerschein. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden", erklärte Experte Wolf.

Wie reibungslos diese Umstellung in der Praxis funktioniert, bleibt abzuwarten.

(VOL.AT)

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