Pensionen: Arbeiten im Alter wird steuerlich begünstigt
Zudem entfällt der Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung, während jener der Arbeitgeber bestehen bleibt.
Wer vom Steuerbonus im Alter profitieren kann
Die Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass der mögliche Pensionsantritt wegen der Erwerbstätigkeit aufgeschoben wird oder zur Pension zuverdient wird. Um von der Regelung zu profitieren, müssen Männer 480 Versicherungsmonate (40 Versicherungsjahre) vorweisen, Frauen 408 (34 Versicherungsjahre).
Jedoch erhöhen sich die Monate für Frauen ab 2028 jährlich um zwölf, sodass im Jahr 2033 die gleichen Voraussetzungen wie für Männer gelten sollen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Angleichung des Pensionsalters zwischen den beiden Geschlechtern abgeschlossen.
Pensionsbeiträge entfallen
Begünstigungen gibt es auch im Bereich der Sozialversicherung. Für jene, die schon im Regelpensionsalter sind, sowie für jene, die die Pension aufschieben, sind keine Beiträge der Arbeitnehmer-Seite (10,25 Prozent) mehr zu entrichten.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte im Pressefoyer nach dem Ministerrat, man ermögliche ohne Zwang, dass am Ende des Monats deutlich mehr Geld lukriert werden könne. So handle es sich um einen echten Anreiz, den Pensionsantritt aufzuschieben oder in der Pension weiterzuarbeiten.
VP-Klubobmann August Wöginger argumentierte, dass viele Menschen es als Ungerechtigkeit empfunden hätten, dass es eine zu hohe Besteuerung gebe und man auch weiter Pensionsbeiträge bezahlen habe müssen, obwohl man im Pensionsalter arbeite.
Aktuell würden 150.000 Menschen von der Neuerung profitieren, künftig würden es wohl mehr werden. Wer etwa 2.000 Euro Pension habe und denselben Betrag dazuverdiene, werde sich 7.000 Euro im Jahr sparen, rechnete Wöginger vor.
Neos-Klubchef Yannick Shetty betonte, dass jene, die noch arbeiten wollten, bisher bestraft worden seien. Daher sei es notwendig gewesen, die geltenden Regelungen zu entbürokratisieren und zu attraktivieren.
Gleichzeitig machte Shetty klar, dass die Neos weiter für eine Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters seien. Dies sei keine Frage des Ob, sondern des Wann. Er geht davon aus, dass es spätestens in der kommenden Legislaturperiode so weit sein werde.
Sanfter Druck auf Betriebe
Was die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeht, wird auf Betriebe sanfter Druck ausgeübt. Jene Unternehmen, die im Branchen- und Bundesländer-Vergleich einen geringen Anteil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 60 und 64 beschäftigen, erhalten jährlich "zielgerichtete Informationen". In diesen wird auf spezifische Beratungs- und Förderangebote des AMS für diese Altersgruppe hingewiesen.
Zudem wird ein Arbeitsmarkt-Transformationsfonds geschaffen, um Arbeitslose wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bewältigung der durch Digitalisierung und KI bedingten Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Weiters werden laut Schumann 100 Millionen in einen Maßnahmenmix gesteckt, der ältere Arbeitslose, speziell Langzeitarbeitslose, wieder in Beschäftigung bringen soll.
Für das Gesamtpaket inklusive Arbeitsmarkt-Maßnahmen werden 2027 immerhin 470 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eine Evaluierung ist für das Jahr 2030 geplant. Die gesetzlichen Maßnahmen für das Paket sollen demnächst in Begutachtung gehen.
(APA)