Pensionsalter steigt, Erhöhungen fallen geringer aus
Dafür werden Teilpensionen eingeführt, die Altersteilzeit zurückgedrängt und das Pensionsantrittsalter schrittweise erhöht.
Teilpension ersetzt weitgehend Altersteilzeit
Die neue Teilpension soll künftig die bisherige Altersteilzeit ablösen. Nur wer die Voraussetzungen für die Teilpension nicht erfüllt, kann weiterhin die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Deren Dauer wird schrittweise von fünf auf drei Jahre verkürzt. 2026 beträgt die mögliche Bezugsdauer noch viereinhalb Jahre.
Neu ist zudem, dass während der Altersteilzeit keine Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern erlaubt sind – es sei denn, diese wurden bereits regelmäßig im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit ausgeübt.
Reduzierte Erwerbstätigkeit mit Pensionsauszahlung
Voraussetzung für die Teilpension ist, dass die Ansprüche für eine Form der Alterspension erfüllt sind. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Arbeitszeit dann um 25 bis 75 Prozent reduziert werden. Zusätzlich zum verringerten Erwerbseinkommen wird ein Teil der bis dahin erworbenen Pension ausgezahlt. Die Höhe dieser Auszahlung orientiert sich am Ausmaß der Arbeitszeitreduktion. Der restliche Pensionsanspruch wird bis zum tatsächlichen Pensionsantritt weiter aufgewertet.
Pensionsantrittsalter steigt weiter
Frauen, die in der ersten Hälfte des Jahres 1965 geboren sind, können ihre Pension künftig erst mit 61,5 Jahren antreten. Das Pensionsantrittsalter wird in den kommenden Jahren weiter angehoben.
Auch das Eintrittsalter für die sogenannte Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre. Dieser Anstieg erfolgt quartalsweise um jeweils zwei Monate. Gleichzeitig erhöht sich die erforderliche Versicherungsdauer – ebenfalls quartalsweise – von 480 auf 504 Monate. Betroffen sind Personen ab dem Geburtsjahrgang 1964.
Erleichterung für Pflegeberufe
Beschäftigte in Pflegeberufen profitieren von einer neuen Regelung: Jede berufsbedingte Pflegearbeit gilt ab 2026 als Schwerarbeit. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit mindestens die Hälfte der Arbeitszeit oder vier Stunden pro Tag umfasst. Im Schichtbetrieb reicht eine Tätigkeit an mindestens zwölf Tagen pro Monat.
Geringere Pensionserhöhung als im Vorjahr
Die Pensionsanpassung für 2026 fällt moderat aus. Für Pensionen bis 2.500 Euro gibt es eine Erhöhung von 2,7 Prozent. Bezüge über dieser Grenze werden um einen Fixbetrag von 67,5 Euro angehoben. Im Schnitt ergibt sich daraus ein Plus von 2,25 Prozent. Für Neupensionisten gilt im ersten Jahr nur die halbe Erhöhung von 1,35 Prozent. Die Ausgleichszulage wird ebenfalls um 2,7 Prozent erhöht.
KV-Verhandlungen: Moderate Lohnerhöhungen
Die Gehaltserhöhungen in mehreren Branchen fallen geringer aus als die Pensionsanpassungen. In der Sozialwirtschaft wird nach mehreren Streikrunden im Jänner weiterverhandelt. Die Metaller hatten zuvor eine Erhöhung von 1,9 Prozent bei den Ist-Löhnen und 2,1 Prozent bei den Mindestentgelten erzielt.
Bei den Beamten wurde die ursprünglich für Jänner geplante Erhöhung von 3,3 Prozent auf Juli verschoben, wodurch sich ein Jahresdurchschnitt von 1,65 Prozent ergibt. Im Handel einigte man sich nach zähen Verhandlungen auf eine Erhöhung der Mindestgehälter um 2,55 Prozent. Beschäftigte der Wirtschaftskammer Österreich erhalten ab Jänner 2,1 Prozent mehr Gehalt.
Verbesserungen für freie Dienstverträge
Ab 2026 sollen auch für freie Dienstverhältnisse Kollektivverträge möglich sein. Zusätzlich sind neue Kündigungsregelungen geplant. Ziel ist es, Umgehungskonstruktionen im Arbeitsrecht unattraktiver zu machen.
(VOL.AT)