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Schneepflug überholen: Erlaubt oder verboten? Was Autofahrer in Österreich jetzt wissen müssen

Darf man in Österreich Schneepflüge oder Streuwagen überholen? Was erlaubt ist – und warum es meist riskant ist.
Darf man in Österreich Schneepflüge oder Streuwagen überholen? Was erlaubt ist – und warum es meist riskant ist. ©NEUE/Hartinger
Darf man in Österreich Schneepflüge oder Streuwagen überholen? Was erlaubt ist – und warum es meist riskant ist. So verhalten Sie sich im Winter richtig.

Der Winter ist da, und mit ihm die orangefarbenen Riesen auf unseren Straßen: Schneepflüge und Streufahrzeuge sind wieder im Dauereinsatz. Doch viele Autofahrer stellen sich die Frage: Darf man die überhaupt überholen?

Was sagt das Gesetz in Österreich?

Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Überholen von Räum- und Streufahrzeugen nicht grundsätzlich verboten. Es gelten jedoch – ähnlich wie in Deutschland – strenge Voraussetzungen:

  • Die Verkehrssituation muss klar und übersichtlich sein.
  • Es darf keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen.
  • Schlechte Sichtverhältnisse – etwa durch Schneetreiben oder aufgewirbeltes Streugut – machen ein Überholen de facto unzulässig.

Wer trotz unklarer Lage überholt und dabei andere gefährdet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – etwa wegen gefährlicher Fahrweise oder Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Der Strafrahmen kann dabei je nach Situation mehrere hundert Euro betragen, im Extremfall droht sogar ein Führerscheinentzug.

Technisch möglich, praktisch riskant

Neben der rechtlichen Dimension spielt vor allem die Sicherheit eine zentrale Rolle. Die Fahrbahn direkt vor einem Räumfahrzeug ist häufig nicht gestreut oder geräumt – dort zu überholen ist also nicht nur verboten, sondern auch hochriskant.

Hinzu kommt: Wer zu nah auffährt oder beim Überholen in den Streukegel gerät, riskiert Schäden am Fahrzeug. Lackkratzer durch Streusalz oder Steinschlag auf der Windschutzscheibe sind keine Seltenheit – und der Winterdienst haftet in der Regel nicht, da er im öffentlichen Auftrag handelt.

Kolonnenfahrten: Überholen strikt tabu

Besonders heikel wird es, wenn mehrere Schneepflüge nebeneinander in Kolonne fahren – etwa auf der Autobahn. Diese Kolonnen sollen alle Spuren gleichzeitig räumen. Ein Überholen ist hier ausnahmslos verboten, denn:

  • Es gibt keinen sicheren Raum zwischen den Fahrzeugen.
  • Die unbearbeiteten Fahrbahnteile sind stark rutschig.
  • Es besteht akute Unfallgefahr.

Pflichten der Autofahrer

Auch in Österreich gilt: Rücksicht hat Vorrang. Autofahrer müssen den Winterdienst nicht nur gewähren lassen, sondern aktiv unterstützen. Das bedeutet konkret:

  • Rettungsgassen auch für Winterdienste freihalten.
  • Beim Parken ausreichend Platz lassen – mindestens 3,5 Meter Fahrbahnbreite.
  • Beim Begegnen von Räumfahrzeugen: möglichst weit rechts fahren oder im Zweifel anhalten.

Fazit: Überholen? Nur in Ausnahmefällen!

Das Überholen von Streu- und Räumfahrzeugen ist in Österreich nur bei klarer Sicht und sicherer Lage erlaubt – praktisch ist es aber meist nicht sinnvoll und oft gefährlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt geduldig dahinter. Denn eines ist sicher: Der Winterdienst sorgt dafür, dass wir alle sicher ans Ziel kommen.

(VOL.AT)

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