Stiefsohn mit Taser bedroht und zum Lernen gezwungen: Mann im Burgenland schuldig
Der Mann bekam wegen gefährlicher Drohung und unerlaubten Waffenbesitzes drei Monate bedingt, die ihm bei einer dreijährigen Probezeit nachgesehen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagter sah keine gefährliche Drohung
Die angeklagten Vorfälle sollen sich 2019 im gemeinsamen Haushalt ereignet haben. Der Südburgenländer setzte den Taser nicht gegen den Körper des damals Acht- bzw. Neunjährigen ein, schaltete das Gerät aber ein, woraufhin das Zischeln ertönte. Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er alles versucht habe, damit sich das Kind auf die Hausübung konzentriert, weil dabei nichts weiterging. Er selbst sah darin keine gefährliche Drohung, räumte diese Vorfälle aber ein.
Bub hatte Angst durch Taser-Geräusch
Von der Mutter des Buben lebt der Mann inzwischen getrennt, wenngleich sie noch verheiratet sind. Der heute 16-Jährige erklärte in seiner Zeugeneinvernahme, er habe bei dem Geräusch des Elektroschockers Angst gehabt - während er die Mal-Reihen übte. Tatsächlich gegen ihn habe der Angeklagte das Gerät aber nicht eingesetzt.
Der 41-Jährige, der ohne Anwalt erschienen war, wurde von der Einzelrichterin nicht rechtskräftig zu drei Monaten Haftstrafe verurteilt. Diese werden bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
(APA)