Nicht rechtskräftig verurteilt wurde er wegen Mordes und versuchten Mordes, aber auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 278b. Die Schuldsprüche nach diesem Paragrafen sind seit 2020 extrem angestiegen, zeigen aktuelle Zahlen des Justizministeriums, die die APA angefragt hatte.
Mehrheit der Terror-Verurteilten ist unter 21 Jahre alt
Gab es 2020 in Österreich noch 21 Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, waren es 2025 mit 71 mehr als dreimal so viele. Eine Zahl ist besonders alarmierend: Von den 71 Verurteilungen fielen 55 auf Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und junge Erwachsene (18- bis 20-Jährige). Im Jahr 2020 noch waren es nur neun.
Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) warnt in diesem Zusammenhang vor allem vor der Zunahme radikal-islamistischer Propaganda im Internet, wo Kontaktaufnahme und Rekrutierungsbemühungen mittlerweile fast ausschließlich verlaufen: "Dies befeuert insbesondere die Radikalisierung von orientierungssuchenden, nicht gefestigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen", hieß es auf Anfrage der APA. Eine große Reichweite bei besonders jungen Menschen würden demnach sogenannte "Influencer-Preacher" auf regulären Netzwerken, aber auch in geschlossenen und verschlüsselten Kanälen generieren.
Geplanter Anschlag auf Swift-Konzert: Urteile am Donnerstag erwartet
Zwei weitere Verurteilungen nach § 278b werden am Donnerstagabend in Wiener Neustadt erwartet, wo der Prozess gegen den heute 21-jährigen mutmaßlichen Planer eines Anschlags auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien im Sommer 2024 und einen Mitangeklagten zu Ende geht. Ihm werden auch terroristische Straftaten nach § 278c vorgeworfen, darunter versuchter Mord.
Inbegriffen unter dieser Gesetzesbestimmung sind neben Mord auch unter anderem Körperverletzung, schwere Nötigung und erpresserische Entführung im terroristischen Kontext. Beispielsweise wurde der Attentäter von Villach am Mittwochabend letztendlich wegen terroristischen Mordes und fünffach versuchten terroristischen Mordes – also einer Verbindung mehrerer Verbrechen – noch nicht rechtskräftig verurteilt.
In Österreich sind zwischen 2020 und 2025 41 Personen nach § 278c angeklagt worden, 18 Personen wurden auch verurteilt. Darunter waren fünf Jugendliche bzw. junge Erwachsene. Die Gesamtzahl ist auf niedrigem Niveau seit 2020 von zwei bis 2025 auf fünf Verurteilungen leicht gestiegen.
(APA)