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Vierjährige aus Österreich tot im Hotelpool: Ermittler entdecken mögliches Sicherheitsversagen

Der Hotelpool in Milano Marittima wurde nach dem Tod einer vierjährigen Urlauberin aus Österreich von der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Die Ermittlungen zum Unglück dauern an. ©VOL.AT

Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens aus Österreich in einem Hotelpool im Badeort Milano Marittima haben die italienischen Behörden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ließ das Schwimmbecken des Hotels sicherstellen und untersucht den genauen Hergang des Unglücks. Die Staatsanwaltschaft will eine Obduktion anordnen, um die genaue Todesursache zu klären.

Nach ersten Erkenntnissen hatte die Familie des Mädchens kurz zuvor gemeinsam zu Mittag gegessen. Die Mutter ging anschließend mit den beiden älteren Schwestern in das Hotelzimmer, während der Vater mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich mit Kinderspielen blieb. Als der Vater nach bisherigen Ermittlungen für etwa zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer ging, nachdem er seine Tochter gebeten hatte, auf ihn zu warten, verließ das Kind den Bereich.

Der Pool ist aktuell gesperrt. ©VOL.AT

Arzt begann mit Wiederbelebungsmaßnahmen

Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten den Ermittlern zufolge, wie das Mädchen die Treppe vom Hotel zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Der weitere Weg ist auf den Kamerabildern jedoch nicht zu sehen. Rund zehn Minuten später betraten zwei Hotelgäste den Poolbereich, um schwimmen zu gehen. Nach Angaben der Ermittler bemerkten sie einen regungslosen Körper im Wasser. Sie zogen das Kind aus dem Becken und alarmierten Hilfe. Ein Arzt, der sich unter den Hotelgästen befand, begann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die anschließend von Rettungskräften fortgesetzt wurden. Das Mädchen starb später im Krankenhaus.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nun die Frage, ob der Poolbereich ordnungsgemäß gesichert war. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Schwimmbecken zu diesem Zeitpunkt geschlossen, ein Bademeister nicht im Dienst. Die Poolanlage ist von der Straße aus durch eine Sichtschutzwand abgeschirmt und verfügt über eine Wassertiefe zwischen etwa 70 und 150 Zentimetern.

Die Zugangstore waren zum Zeitpunkt des Unglückes offen. ©VOL.AT

Die Ermittler stellten fest, dass die drei Zugangstore zum Pool nach den Vorschriften hätten verschlossen sein sollen, bei Überprüfung jedoch geöffnet waren. Unklar ist bisher, wie das Mädchen ins Wasser gelangte, ob es hineinfiel oder selbst in das Becken stieg. Über die genaue Herkunft der Familie in Österreich gab es auf APA-Anfrage keine Informationen. Nach italienischen Medien könnten Verantwortliche des Hotels, darunter der Betreiber oder der für den Pool zuständige Mitarbeiter, aber auch der Vater des Kindes in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Die Einleitung solcher Ermittlungen dient zunächst der Aufklärung des Sachverhalts und erlaubt den Betroffenen, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.

(APA)

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