U-Haft verlängert: OLG weist Benko-Beschwerde ab
Die U-Haft werde daher für weitere zwei Monate bis 16. April 2026 fortgesetzt, wie aus einer Medieninformation des OLG Wien hervorgeht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
OLG sieht "dringenden Tatverdacht" und weitere Tatgefahr
Das OLG Wien geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Benko "dringend tatverdächtig" sei, schweren Betrug, Untreue und betrügerische Krida sowie Fälschung eines Beweismittels begangen zu haben. Den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr sehe das Gericht in der auf "zahlreiche konkrete Ermittlungsergebnisse" gestützten Befürchtung, Benko werde auf freiem Fuß weitere Taten mit hohem Schaden gegen fremdes Vermögen verüben.
Im Hinblick auf den besonderen Umfang der Ermittlungen, den Grad des Tatverdachts, die Schwere der Tatvorwürfe mit "beispiellosem Gesamtschaden" erachtet das Gericht die Fortsetzung der U-Haft und die bisher rund einjährige Dauer der Haft als verhältnismäßig. Benko befindet sich seit Jänner 2025 in U-Haft.
Benko-Verteidiger: Entscheidung "nicht nachvollziehbar"
Benkos Verteidiger nannte die Entscheidung in einem Statement an die APA "nicht nachvollziehbar". Benko befinde sich als unbescholtener österreichischer Staatsbürger, der in Österreich vollkommen sozial integriert ist, nun seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft, es erscheine nicht ersichtlich, wie im konkreten Fall weiterhin von einer "konkreten" Tatbegehungsgefahr ausgegangen werden könne, argumentierte Wess. "Wir werden die Entscheidung mit unserem Mandanten nun in Ruhe analysieren und gemeinsam mit ihm entscheiden, ob ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof mittels Grundrechtsbeschwerde erfolgt."
Zwei nicht rechtskräftige Urteile im Jahr 2025
Im Oktober 2025 wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember desselben Jahres fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.
(APA)