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Ungeimpft zum Führerschein? Was derzeit in Fahrschulen gilt

Welche Bestimmungen gelten aktuell in Fahrschulen?
Welche Bestimmungen gelten aktuell in Fahrschulen? ©Symbolbild: APA, Pixabay
3G im Fahrzeug, 2G je nach Gruppengröße: Auch in Fahrschulen gibt es seit dem 8. November neue Covid-Regeln.

Junge Menschen sind vielfach noch ungeimpft. Aber auch in Fahrschulen gilt ab sofort die 2G-Regel - allerdings nicht immer und überall. Denn je nach Situation gelten dort unterschiedliche Bestimmungen. "Bei den Fahrschulen gilt generell überall 3G", erklärt Carolin Zajonz, Fachgruppengeschäftsführerin für Transport und Verkehr. Unter die Zuständigkeit dieser Fachgruppe fallen auch die Fahrschulen im Land.

2G ab 25 Kursteilnehmern

Im Empfangsbereich und im Aufenthaltsraum gilt generell die FFP2-Maskenpflicht für alle. Im Fahrschulfahrzeug gilt die 3G-Regel: Die FFP2-Maske ist für Geimpfte und Genesene freiwillig, für Nicht-Geimpfte und -Genesene aber verpflichtend. Bei Prüfungen gilt ebenfalls die 3G-Regel. Einzige Ausnahme sind die Theoriestunden im Lehrsaal: Dort gilt ab einer Kursgröße von 25 oder mehr Personen die 2G-Regel. Keine Maskpflicht gilt bis 24 Kursteilnehmern.

Wer den Führerschein macht, sollte über die aktuellen Bestimmungen Bescheid wissen. Bild: Pixabay

Ungeimpft zum Führerschein?

Was bedeutet das in der Praxis? "Wenn ein Fahrschüler den 2G-Nachweis nicht erbringen kann, was dann passiert mit den Fahrstunden - ob er pausieren muss oder was auch immer - das ist dann immer mit der jeweiligen Fahrschule zu klären", verdeutlicht Zajonc gegenüber VOL.AT. Die Fahrschule bitten um Verständnis für diese coronabedingte Ausnahmesituation. Sie haben sich an die derzeit geltenden Corona-Bestimmungen zu halten.

Ein Ungeimpfter kann also auch derzeit problemlos den Führerschein machen - vorausgesetzt die Gruppengröße beim Theorieunterricht bleibt unter 25 Personen. Bei den Fahrstunden und den Prüfungen gilt weiterhin die 3G-Regel. Hier reicht also auch ein negatives Testergebnis für die Teilnahme.

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(VOL.AT)

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