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Volksbegehren zur Geburtshilfe startet: 5.000 Stimmen nötig

Demonstration für den Erhalt der Geburtenstation Dornbirn.
Demonstration für den Erhalt der Geburtenstation Dornbirn. ©VN/Philipp Steurer
Das Volksbegehren zum Erhalt der Geburtshilfe in Dornbirn ist zugelassen. Ab 15. April bis 10. Juni 2026 können Stimmberechtigte unterschreiben. Mindestens 5.000 gültige Eintragungen sind erforderlich – begleitet wird der Start von einer politischen Kampagne.

Startschuss für politisch brisantes Verfahren

Die Entscheidung ist gefallen: Die Landeswahlbehörde hat das Volksbegehren "Für den Erhalt der Abteilungen Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn" nach rechtlicher Prüfung zugelassen. Damit beginnt ein Verfahren, das in Vorarlberg selten ist – und politisch entsprechend Gewicht hat.

Auslöser ist die geplante Spitalsreform des Landes. Diese sieht Veränderungen bei der Geburtenstation sowie angrenzenden Abteilungen in Dornbirn vor – ein Vorhaben, das seit Monaten für Diskussionen sorgt.

Grüne starten Kampagne zum Auftakt

Parallel zum Start des Volksbegehrens kündigen die Grünen Vorarlberg eine Unterstützungskampagne an. Zum Auftakt laden sie am Montag, 13. April 2026, um 11.30 Uhr zu einer Presseaktion bei der Sägerbrücke/Schmelzhütterstraße in Dornbirn. Vor Ort sprechen sollen Eva Hammerer, Landessprecherin sowie Frauen- und Gesundheitssprecherin der Grünen, und Juliane Alton, Stadträtin und Fraktionsobfrau der Dornbirner Grünen.

Zum Auftakt des Volksbegehrens für den Erhalt der Geburtenstation in Dornbirn starten die Grünen eine Unterstützungskampagne. ©NEUE/Klaus Hartinger

Die Aktion steht unter dem Motto "Nein zur Schließung der Geburtenstation Dornbirn" und soll dem Volksbegehren zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen.

Eintragungsphase mit klaren Regeln

Zwischen 15. April und 10. Juni 2026 können alle Stimmberechtigten in Vorarlberg das Volksbegehren unterstützen. Wichtig: Nur Eintragungen im offiziellen Formular der Landeswahlbehörde sind gültig. Dieses ist auf den Webseiten des Landes und der Gemeinden abrufbar.

Unterschriften außerhalb dieses Zeitraums zählen nicht. Auch bereits im Vorfeld gesammelte Unterstützungen verfallen. Nach Ablauf der Frist prüft die Landeswahlbehörde binnen zwei Wochen jede einzelne Eintragung.

Die entscheidende Hürde

Damit sich die Landesregierung mit dem Anliegen befassen muss, braucht es mindestens 5.000 gültige Unterschriften. Die Initiatorinnen und Initiatoren fordern, dass die bestehenden Abteilungen für Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde am Krankenhaus Dornbirn erhalten bleiben – also weder reduziert noch geschlossen oder verlegt werden.

Zahlreiche Menschen demonstrierten bereits für den Erhalt der Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde in Dornbirn. ©VOL.AT/Philipp Steurer

Was passiert nach 5.000 Unterschriften?

Ob das Thema auch im Landtag behandelt wird, hängt von der rechtlichen Einordnung ab. Sollte es sich um eine Angelegenheit der Gesetzgebung handeln, muss auch das Landesparlament darüber beraten.

Lehnt der Landtag das Begehren ab, könnte eine Volksabstimmung folgen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine deutlich höhere Hürde: Mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten müssten das Volksbegehren unterstützen.

Selten genutztes Instrument

Volksbegehren auf Landesebene sind in Vorarlberg selten. Seit 1962 gab es lediglich vier – etwa zu Themen wie Parteienfinanzierung oder Direktwahl in Gemeinden. Dass nun erneut ein solches Instrument genutzt wird, zeigt die Brisanz der aktuellen Debatte. Der Streit um die Zukunft der Geburtshilfe in Dornbirn ist längst mehr als eine organisatorische Frage.

Mehr als nur eine Standortentscheidung

Im Kern geht es um Vertrauen in die Spitalsreform – und um die Frage, wie stark die Bevölkerung bei zentralen gesundheitspolitischen Entscheidungen eingebunden werden soll. Ob das Volksbegehren ausreichend Unterstützung erhält, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

(VOL.AT)

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