Warum eine weggeworfene Zigarette bis zu 1.000 Euro kosten kann
Wer eine Zigarette aus dem Autofenster schnippt oder Abfall auf die Straße wirft, handelt nicht nur rücksichtslos. Laut ÖAMTC können daraus erhebliche rechtliche Folgen entstehen, vor allem dann, wenn es zu einem Brand oder Unfall kommt.
StVO-Strafe ist oft nur der Anfang
Die Straßenverkehrsordnung sieht für eine gröbliche Verschmutzung der Fahrbahn eine Strafe von bis zu 72 Euro vor. Doch dabei bleibt es nicht zwingend.
"Generell ist es eine Unsitte, Abfall einfach aus dem Fenster zu werfen. Was viele aber zu vergessen scheinen: Neben den relativ bescheidenen Polizeistrafen kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, wenn wirklich etwas passiert", sagte Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
Besonders gefährlich sind achtlos weggeworfene Zigaretten. Glimmende Reste können Brände oder Waldbrände auslösen. Kommt es dabei zu Personenschäden oder einem Unfall, drohen laut ÖAMTC auch strafrechtliche Konsequenzen.
Landesgesetze können teuer werden
Zusätzlich zur StVO können auch landesrechtliche Vorschriften greifen. In Wien etwa verstößt das Wegwerfen von Abfall auf öffentlichem Grund gegen das Wiener Reinhaltegesetz.
"Dieses Gesetz sieht in der Bundeshauptstadt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro vor. Damit übersteigt eine mögliche Strafe nach Landesrecht die StVO-Sanktionen um ein Vielfaches", erklärte Authried. Ähnliche Regeln können auch in anderen Bundesländern oder Gemeinden gelten.
Ablenkung kann Versicherungsschutz kosten
Gefährlich wird es auch, wenn Lenker während der Fahrt nach einer heruntergefallenen Zigarette greifen. Der Oberste Gerichtshof beurteilte bereits einen Fall, in dem ein Autofahrer durch das Aufheben einer glimmenden Zigarette abgelenkt war und einen Unfall verursachte.
"Der Raucher am Steuer war durch das Aufheben der glimmenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen", so der ÖAMTC-Jurist. Die Versicherung berief sich erfolgreich auf grobe Fahrlässigkeit.
Authried mahnt generell zur Vorsicht: "Generell sollten alle Fahrzeuglenker:innen so vernünftig sein, ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen." Dazu zählen etwa Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das Bedienen des Navis oder ähnliche Tätigkeiten.
Sein Rat: besser an geeigneter Stelle stehen bleiben. "Besser ist es, an geeigneter Stelle stehen zu bleiben. Damit vermeidet man, sich selbst und andere zu gefährden." Wer Müll entsorgen, rauchen oder das Navi bedienen will, fährt sicherer und meist auch günstiger, wenn er kurz anhält.
(VOL.AT)