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Winterfalle Auto: Diese Fehler kosten richtig Geld

©CANVA
Im Winter greifen viele Autofahrer zu schnellen Notlösungen – oft aus Zeitdruck oder Bequemlichkeit. Doch wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert hohe Strafen und gefährdet andere. Was jetzt wirklich wichtig ist.

Es ist ein allzu vertrauter Moment: Draußen friert es, man steht unter Zeitdruck, die Frontscheibe ist eine Eisschicht. Also schnell mit dem Eiskratzer ein kleines Sichtfenster freigemacht – der Rest taut sich ja unterwegs von selbst weg. Doch genau das kann nicht nur gefährlich, sondern auch richtig teuer werden.

Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung ist es nämlich verboten, mit nur teilfreier Sicht in den Verkehr zu starten. Wer lediglich ein sogenanntes "Guckloch" in der Windschutzscheibe freikratzt und losfährt, verstößt gegen die Verkehrssicherheitspflichten. Alle Scheiben – also Front-, Seiten- und Heckfenster – müssen eis- und schneefrei sein. Sonst drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro. Und: Sollte es zu einem Unfall kommen, kann das auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – inklusive Eigenhaftung.

Schnee auf dem Dach? Ein Risiko für andere

Was viele Autofahrer übersehen: Auch das Autodach muss vor der Fahrt vollständig von Schnee befreit werden. Bleibt die weiße Last liegen, kann sie sich während der Fahrt lösen und nachfolgenden Verkehr gefährden – etwa durch Sichtbehinderung oder plötzliche Schreckmomente, wenn Eisplatten auf die Windschutzscheibe eines anderen Fahrzeugs krachen. Das gilt ebenso für Anhänger und deren Kennzeichen: Auch sie müssen sichtbar und eisfrei sein.

Der Motor als Heizung? Keine gute Idee

Ein weiterer Klassiker an frostigen Wintermorgen: Man lässt den Motor warmlaufen, während man das Auto enteist – um in ein angenehm temperiertes Fahrzeug zu steigen. Doch auch das ist laut ÖAMTC verboten. Der Grund: Das Warmlaufen im Stand belastet die Umwelt durch unnötige Emissionen, verursacht erhöhten Motorverschleiß und verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.

Wer trotzdem den Motor im Stand laufen lässt, riskiert Verwaltungsstrafen zwischen 75 und 150 Euro – in schweren Fällen sogar bis zu 10.000 Euro.

(VOL.AT)

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