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Wirbel um Promi-Treffpunkt am Arlberg

Nach einer internen Kontrolle ist der Geschäftsführer der bekannten Hospiz Alm in St. Christoph am Arlberg seines Postens enthoben worden.
Nach einer internen Kontrolle ist der Geschäftsführer der bekannten Hospiz Alm in St. Christoph am Arlberg seines Postens enthoben worden. ©Screenshot/Google Street View
Nach einer internen Kontrolle ist der Geschäftsführer der bekannten Hospiz Alm in St. Christoph am Arlberg seines Postens enthoben worden.

Laut einem Bericht des Magazins "Vinaria" wurde zudem ein Hausverbot ausgesprochen. Der Eigentümer kündigt eine umfassende Aufklärung an.

Die Hospiz Alm am Arlberg gilt seit Jahrzehnten als Treffpunkt der internationalen Ski- und Gourmet-Szene. Umso größer ist nun die Aufmerksamkeit rund um die jüngsten Entwicklungen in St. Christoph am Arlberg. Nach einer unternehmensinternen Kontrolle wurde der Geschäftsführer abgesetzt.

Teil des Soravia-Konzerns

Die Hospiz am Arlberg Holding GmbH ist Teil des Konzerns Soravia. Vom obersten Eigentümervertreter Erwin Soravia hieß es gegenüber dem Magazin "Vinaria", in den vergangenen Wochen seien Sachverhalte bekannt geworden, "die uns zu dieser Entscheidung veranlasst haben". Nähere Details wurden vorerst nicht genannt.

Vorwürfe betreffen Inventur und Trinkgeld

Laut "Vinaria" geht es im Kern um operative und Governance-Themen, darunter Trinkgeldbuchungen sowie Auffälligkeiten bei der Inventur. Im Raum steht nach Darstellung des Magazins der Verdacht auf Eigenverbrauch und Warenschwund. Bei den betroffenen Waren soll es sich um hochpreisige Weine gehandelt haben.

Auch Vater dienstfrei gestellt

Brisant ist auch, dass laut dem Bericht der Vater des Geschäftsführers, der ebenfalls im Betrieb tätig gewesen sein soll, dienstfrei gestellt wurde. "Ob dies nur dem verwandtschaftlichen Verhältnis geschuldet ist, werden die Ermittlungen zeigen", heißt es dazu.

Betrieb nicht gefährdet

Erwin Soravia betonte, dass die Vorgänge keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Hospiz Alm hätten. Gleichzeitig sicherte er eine rasche, lückenlose und transparente Aufklärung aller Vorwürfe zu.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

(Red.)

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