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Leerstandsabgabe: In diesen 56 Gemeinden zahlt man – in diesen 40 nicht

Gemeinden können selber entscheiden, ob sie Zweitwohnsitzabgabe einheben.
Gemeinden können selber entscheiden, ob sie Zweitwohnsitzabgabe einheben. ©VOL.AT / Canva
882.000 Euro in Lech, null in Götzis: Seit 2024 darf jede Vorarlberger Gemeinde selbst entscheiden, ob sie Leerstand und Zweitwohnsitze besteuert. 56 tun es, 40 nicht – mit Folgen für die Eigentümer. Wer wie viel zahlt, wo der Vollzug scheitert und warum manche Bürgermeister bewusst verzichten.

Seit 2024 können Vorarlbergs Gemeinden eine Zweitwohnsitz- beziehungsweise Leerstandsabgabe einheben. Mittlerweile nutzen 56 der 96 Städte und Gemeinden diese Möglichkeit. Aus den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen der Gemeinden ergibt sich für das laufende Jahr ein erwartetes Aufkommen von rund 7,8 Millionen Euro.

Die rechtliche Grundlage wurde Anfang 2024 deutlich ausgeweitet. Bis dahin gab es in Vorarlberg lediglich die Ferienwohnungsabgabe, die sich auf ausgewiesene Tourismusgemeinden und klassische Ferienwohnungen beschränkte. Mit der Gesetzesnovelle können nun alle Gemeinden eine Abgabe auf Wohnungen einheben, die länger als 26 Wochen pro Jahr nicht mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Erfasst werden damit sowohl klassische Zweitwohnungen als auch tatsächlich leerstehende Wohnungen. Ob die Abgabe eingeführt wird, entscheidet jedoch jede Gemeinde selbst.

Tourismusgemeinden mit höchsten Einnahmen

An der Spitze steht dabei Lech. Die Arlberggemeinde rechnet für 2026 mit Einnahmen von 882.000 Euro und liegt damit deutlich vor Mittelberg (569.082 Euro) und Bregenz (566.148 Euro). Dahinter folgen Brand und St. Gallenkirch mit jeweils 385.000 Euro sowie Lochau mit rund 371.000 Euro.

Top 15 Gemeinden nach Abgabe

Vorarlberg – laut Rechnungsabschlüssen bzw. Voranschlägen der Gemeinden

Beträge in € · Quelle: Gemeindedaten

Besonders auffällig ist, dass die höchsten Erträge fast ausschließlich in Tourismusgemeinden erzielt werden. Das liegt nicht nur am hohen Anteil an Zweitwohnsitzen, sondern auch an den gesetzlichen Vorgaben: Gemeinden mit besonders vielen Wohnungen ohne Hauptwohnsitz dürfen deutlich höhere Abgabensätze festlegen.

Gemeinden der Kategorie A mit mehr als 30 Prozent Wohnungen ohne Hauptwohnsitz können derzeit bis zu 22,27 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise maximal 3341 Euro pro Wohnung und Jahr einheben. In Gemeinden der Kategorie C mit einem Anteil von bis zu 15 Prozent liegt die Obergrenze hingegen bei 9,87 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 1481 Euro pro Jahr.

Gemeinden nach Abgabenkategorie

Vorarlberg – Kategorien A, B, C (94 Gemeinden)

KATEGORIE A
32
Gemeinden
KATEGORIE B
33
Gemeinden
KATEGORIE C
31
Gemeinden

A – Gemeinden mit hoher touristischer Nutzung / vielen Zweitwohnsitzen → höchste Abgabensumme.

B – Gemeinden mit mittlerer Belastung durch Zweitwohnsitze.

C – Überwiegend wohnbevölkerungsstarke Gemeinden mit geringer Zweitwohnsitz-Quote.

Nicht jeder Zweitwohnsitz ist abgabepflichtig

Die Zahl der Wohnungen ohne Hauptwohnsitzmeldung darf allerdings nicht mit der Zahl der tatsächlich abgabepflichtigen Wohnungen verwechselt werden. Viele Objekte fallen unter gesetzliche Ausnahmen oder scheiden nach einer Einzelfallprüfung aus. In Feldkirch etwa stehen 3100 Wohnungen ohne Hauptwohnsitzmeldung rund 1300 potenziell abgabepflichtigen Wohnungen gegenüber.

Lech fordert höhere Abgaben

Für Lechs Bürgermeister Gerhard Lucian ist die aktuelle Regelung noch nicht ausgereizt. Die Gemeinde erfasst derzeit rund 500 Wohnungen, die unter die Zweitwohnsitzabgabe fallen.

Lucian spricht sich für deutlich mehr Spielraum nach oben aus. Im internationalen Vergleich seien die Vorarlberger Höchstsätze moderat. „Wenn man nach St. Moritz oder Gstaad schaut, werden dort teilweise zehnmal höhere Beträge eingehoben“, sagt er. Deshalb wünsche er sich von der Landesregierung mehr Möglichkeiten, die Abgabe anzuheben. Entsprechende Gespräche würden bereits geführt.

Der Lecher Bürgermeister Gerhard Lucian hätte gerne eine höhere Abgabe für Zweitwohnsitze ©VOL.AT/Steurer

Zugleich ortet der Bürgermeister politischen Druck seitens von Zweitwohnsitzbesitzern, die sich gegen weitere Belastungen wehren. Der Vollzug der Abgabe funktioniere in Lech mittlerweile jedoch gut. Der anfänglich befürchtete Verwaltungsaufwand habe sich eingespielt.

Schwierigkeiten bereite weiterhin die Erfassung von Leerständen. Vor allem dort, wo Wohnungen faktisch leer stehen, dies aber nicht offensichtlich sei, stoße die Gemeinde an Grenzen. „Illegaler Leerstand“ sei nach wie vor schwer feststellbar.

Götzis bleibt skeptisch

Anders fällt die Einschätzung in Götzis aus. Die Marktgemeinde hat bislang keine Zweitwohnsitz- bzw. Leerstandsabgabe eingeführt.

Bürgermeister Manfred Böhmwalder begründet dies mit der aus seiner Sicht unzureichenden Datengrundlage. Die aktuelle Situation sei zu unübersichtlich und zu wenig transparent, um eine treffsichere Einhebung sicherzustellen. Zudem wäre der bürokratische Aufwand erheblich.

Bürgermeister Manfred Böhmwalder sieht eine treffsichere Möglichkeit Einhebung derzeit nicht gegeben. ©Hartinger

Die Gemeinde beobachte die Entwicklung jedoch laufend. Sollte das Gesetz künftig evaluiert und die Datengrundlage verbessert werden, werde man die Situation neu bewerten.

Mit dieser Haltung steht Götzis nicht allein da. Auch andere Gemeinden haben in den vergangenen Monaten auf Probleme bei der Umsetzung verwiesen. Dornbirn und Bludenz nannten unter anderem die schwierige Identifikation tatsächlich abgabepflichtiger Wohnungen sowie den hohen Verwaltungsaufwand als Gründe für ihre Zurückhaltung.

Diskussion über Wirkung hält an

Die Abgabe sorgt seit ihrer Einführung für kontroverse Diskussionen. Eigentümervertreter fordern regelmäßig eine Abschaffung oder zumindest eine grundlegende Überarbeitung der Regelung. Kritisiert werden unter anderem die komplexen Ausnahmeregelungen, der Verwaltungsaufwand und die Frage, ob tatsächlich zusätzlicher Wohnraum auf den Markt gebracht wird. Auch der Landesvolksanwalt hat bereits auf unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes durch die Gemeinden hingewiesen. Gleichzeitig fordern mehrere politische Parteien eine Evaluierung, um die tatsächliche Wirkung auf den Wohnungsmarkt zu überprüfen.

Für viele Gemeinden ist die Abgabe inzwischen aber auch zu einem relevanten Einnahmeposten geworden. Gerade angesichts angespannter Budgets dürfte die Diskussion deshalb weiter an Bedeutung gewinnen.

(VOL.AT/lum)

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