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Das ändert sich 2023 beim Bausparen und der Altersvorsorge

Die Prämien für Bausparen und die Zukunftsvorsorge bleiben 2023 stabil.
Die Prämien für Bausparen und die Zukunftsvorsorge bleiben 2023 stabil. ©pixabay.com (Sujet)
Die Prämien für Bausparen und die staatlich geförderte Altersvorsorge bleiben 2023 unverändert.

Die Bausparprämie liegt wieder bei 1,5 Prozent. Für die Zukunftsvorsorge beträgt die Prämie weiterhin 4,25 Prozent. Unverändert bei 0,0 Prozent liegt der Garantiezinssatz für Lebensversicherungen und Zukunftsvorsorge.

Prämien für Bausparen und Zukunftsvorsorge bleiben 2023 stabil

Beim Bausparen wird weiterhin eine Einzahlung von höchstens 1.200 Euro im Jahr gefördert. Die maximale staatliche Prämie, die man für einen "Bausparer" erhalten kann, beträgt daher auch im kommenden Jahr 18 Euro. Wegen der niedrigen Zinsen liegen die Bausparprämie und der Prämiensatz für die Zukunftsvorsorge seit dem Jahr 2012 an ihrer gesetzlichen Untergrenze.

Etwas höher ausfallen wird erneut der höchstmögliche Zuschuss für die Zukunftsvorsorge. Die Obergrenze für geförderte Einzahlungen ist an die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gekoppelt. Die höchstmögliche Einzahlung für eine Förderung liegt laut Finanzministerium für 2023 bei 3.222,18 Euro (nach rund 3.123 Euro heuer), der maximale Zuschuss bei 136,94 Euro (nach fast 133 Euro) im Jahr.

Garantierter Höchstzinssatz für Lebensversicherungen bi 0,0 Prozent

Unverändert bei 0,0 Prozent bleibt der höchstmögliche Garantiezinssatz für Lebensversicherungen und Zukunftsvorsorge. Dieser Höchstzinssatz, den Versicherungen ihren Kunden maximal garantieren dürfen, liegt seit Mitte 2022 für ab 1. Juli abgeschlossene Neuverträge bei 0,0 Prozent. Der von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegte Garantiezinssatz (Rechnungszinssatz) soll dafür sorgen, dass sich Versicherungen nicht übernehmen.

Die Festlegung hat laut FMA den langfristigen nachhaltigen Trend zugrunde zu legen. Änderungen erfolgen - wie nach unten so auch nach oben - zeitverzögert und relativ langsam. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Traditionell setzt sich die Gesamtverzinsung in der klassischen Lebensversicherung aus dem Garantiezins sowie einer variablen Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung zusammen.

(APA/Red)

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